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Neue Anforderungen an die Bauwirtschaft durch die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten
Um den Handel innerhalb der EU von Bauprodukten zu erleichtern, müssen laut EuGH-Urteil C-100/13 alle Bauprodukte fortan mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Das CE-Zeichen in Verbindung mit einer Leistungsdeklaration auf Bauprodukten ist ein Leistungsindikator. Ein Bauwerk muss neben technischen Kriterien bestimmte Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz gewährleisten.
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