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VOD und BVO kritisieren methodische Schwächen des IGeL-Monitors zur Osteopathie bei Kreuzschmerzen.

Pressemitteilung

Osteopathie Allianz fordert Umsetzung des Koalitionsauftrags zur berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie / VOD und BVO kritisieren Schwächen des IGeL-Monitors bei Kreuzschmerzen

Die Osteopathie-Allianz, bestehend aus dem Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. und dem Bundesverband Osteopathie (BVO) e.V., fordert die zügige Umsetzung des im Koalitionsvertrag 2025 verankerten Auftrags zur berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie. Dieser Auftrag steht im Dienst von Patientensicherheit und Verbraucherschutz und ist in seinem Bestand unabhängig von der aktuellen Evidenzlage für einzelne Indikationen: Ein Berufsgesetz ist nicht Endpunkt, sondern Voraussetzung einer systematischen Evidenzentwicklung — es schafft erst die Standardisierung der Ausbildung, die institutionelle Grundlage und die Forschungsinfrastruktur, ohne die belastbare klinische Evidenz nicht entstehen kann.

Dies vorausgeschickt, bleibt es gleichwohl geboten, dass die vorhandene Studienlage zur Osteopathie vollständig und methodisch sauber erfasst wird — unabhängig davon, welche Schlussfolgerungen daraus für die Frage der Berufsgesetzgebung gezogen werden können. Denn auch unterhalb der Schwelle abschließender Evidenz hat die Qualität einer Evidenzbewertung Auswirkungen auf die öffentliche und institutionelle Wahrnehmung. Die Osteopathie-Allianz fordert daher eine methodisch fundierte Neubewertung der aktuellen Einschätzung des IGeL-Monitors zur Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen. Nach Auffassung beider Verbände lässt die derzeitige Bewertung aufgrund erheblicher methodischer Schwächen keine belastbaren Rückschlüsse auf die Wirksamkeit einer qualifizierten osteopathischen Behandlung zu. Die Kritik beruht auf einer methodischen und inhaltlichen Analyse vom Institut für osteopathische Studien (INIOST) (www.osteopathie.de/igelmonitorkritik).

„Patientinnen und Patienten haben zuvorderst Anspruch auf eine qualitätsgesicherte Behandlung, die durch die im Koalitionsvertrag aufgenommene berufsgesetzliche Regelung sichergestellt werden wird. Hiervon unabhängig muss jede Bewertung der aktuellen Studienlage auf einer wissenschaftlich fundierten und differenzierten Grundlage erfolgen. Wenn Studien berücksichtigt werden, die gar keine osteopathische Behandlung im eigentlichen Sinne untersuchen bzw. viele Studien erst gar nicht berücksichtigt werden, entstehen zwangsläufig verzerrte Ergebnisse. Eine solche Grundlage wird der Komplexität der Osteopathie nicht gerecht“, erklärt VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann.

Auch BVO-Vorsitzende Christine Berek sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf: „Wir begrüßen evidenzbasierte Bewertungen ausdrücklich. Sie müssen jedoch auf einer vollständigen und methodisch sauberen Datengrundlage beruhen. Genau daran bestehen bei der aktuellen Bewertung erhebliche Zweifel. Deshalb halten wir eine erneute, transparente, tatsächlich systematische Analyse unter Einbindung einer in der Osteopathie fachlich kompetenten Person für zwingend notwendig.“

Kritik an Auswahl der Studien

Nach der vorliegenden fachlichen Stellungnahme von INIOST-Leiter Helge Franke stützt sich der IGeL-Monitor im Wesentlichen auf eine einzige Übersichtsarbeit (Dal Farra et al.), die als „Leitreview“ bezeichnet wird, und lediglich um zwei weitere Primärstudien ergänzt wurde. Ein solches Vorgehen kann zwar grundsätzlich den Prinzipien evidenzbasierter Medizin entsprechen, setzt jedoch zwingend voraus, dass das gewählte Leitreview selbst die verfügbare Evidenz vollständig und sachgerecht abbildet und die Datenbasis damit gesichert fachlich valide und nicht unvollständig oder gar zufällig ist.

Genau hier setzt die Kritik an. In der herangezogenen Übersichtsarbeit wurden nach Angaben von INIOST teilweise Studien berücksichtigt, in denen lediglich einzelne manuelle Techniken oder standardisierte Behandlungsabläufe durch nicht osteopathisch ausgebildete Behandler angewendet wurden. „Dadurch werde nicht die Wirksamkeit einer ganzheitlichen osteopathischen Behandlung untersucht, sondern lediglich isolierte Behandlungselemente“, so INIOST-Leiter Helge Franke.

Die aktuelle Bewertung des IGeL-Monitors zur Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen muss deshalb aus fachlicher osteopathischer Sicht als fragwürdig eingeordnet werden. Im Mittelpunkt der Einwände stehen die Auswahl der berücksichtigten Studien, die Definition dessen, was überhaupt als osteopathische Behandlung gelten soll, sowie die offensichtlich irreführende Darstellung der Interpretation der vorhandenen Evidenz.

Zentrale Kritikpunkte im Detail

Ein Hauptkritikpunkt betrifft die Interventionsdefinition. Nach der Stellungnahme wurden in der herangezogenen Übersichtsarbeit nicht unwesentlich Studien berücksichtigt, in denen isolierte manuelle Einzeltechniken oder standardisierte Behandlungsfolgen durch nicht osteopathisch ausgebildete Behandler angewandt wurden. Damit stelle sich die Frage, ob diese Studien tatsächlich die Wirksamkeit osteopathischer Behandlung im engeren Sinn abbilden.

Hinzu kommt die Kritik an der Suchstrategie. Der IGeL-Monitor recherchierte für systematische Übersichtsarbeiten in allgemeinen wichtigen Datenbanken wie Medline und Epistemonikos. In der INIOST-Analyse wird beanstandet, dass diese Recherche zu eng gewesen sei und weder eine breitere Suche in einer osteopathiespezifischen Datenbank noch eine dokumentierte Suche nach unveröffentlichter Literatur erfolgte. Im Ergebnis blieben wesentliche Teile der verfügbaren Evidenz unberücksichtigt.

Einordnung der Evidenz

Hervorgehoben wird in der INIOST-Analyse auch die mangelnde Unterscheidung zwischen „geringer Evidenzqualität“ und fehlender Wirksamkeit. Die im Leitreview berichteten gepoolten Effekte lagen demnach bei Schmerz im mittleren Bereich und beim funktionellen Status im kleinen Bereich und waren sowohl statistisch signifikant wie auch klinisch relevant. Die Evidenzqualität wurde von den Autorinnen ausschließlich wegen eines möglichen Publication bias („vorhandene Studien wurden nicht berücksichtigt“) auf sehr niedrig herabgestuft, aber nichts unternommen, um diese mutmaßliche Verzerrung zu kontrollieren. Vielmehr wird diese „Erkenntnis“ implizit als Stand des Wissens präsentiert, was insofern inakzeptabel ist, da methodisch adäquate Bemühungen (wie sie in der INIOST-Analyse korrekt beschrieben sind), offensichtlich nicht berücksichtigte Studien zu finden, nicht unternommen wurden.

Selbst auf der Basis der von den Autoren des IGeL-Monitors berücksichtigten Evidenz, geht es am Grundansinnen vorbei, Patienten eine praktisch brauchbare und verlässliche Entscheidungshilfe an die Hand zu geben. Dazu hätten die Autoren klar und auch für Laien unmissverständlich darstellen müssen, dass die von ihnen bewertete Qualität der Evidenz keinesfalls als Hinweis gewertet werden können oder dürfen, dass Osteopathie unwirksam ist, sondern nur, dass die Aussage mit einer deutlichen Unsicherheit behaftet ist. Dass hier (weit über die Ergebnisse für die untersuchte Indikation hinaus!) falsche Schlussfolgerungen geradezu provoziert werden, zeigt z.B. die Überschrift des aktuellen Beitrags der Süddeutschen Zeitung vom 18. Juni 2026 („Osteopathie – hohe Nachfrage, keine Wirkung“) – und dies durch einen Autor der wissenschaftlichen Fachredaktion.

Der IGeL-Monitor selbst beschreibt sein Bewertungsverfahren als gestuftes Vorgehen mit Auswahl eines geeigneten Leitreviews und ergänzender Suche nach neueren randomisierten Studien. Die vorliegende Kritik richtet sich daher weniger gegen das methodische Grundprinzip als gegen dessen konkrete, handwerklich fragwürdige Umsetzung bei der Fragestellung zur Osteopathie bei unspezifischen Kreuzschmerzen.

Forderung nach Neubewertung

Aus der INIOST-Analyse ergibt sich die Forderung nach einer methodisch adäquaten und damit tatsächlich systematisch angelegten Neubewertung und Präsentation. Genannt werden dort eine vollständig aktualisierte Suche in allgemeinen und osteopathiespezifischen Datenbanken, eine klarere Abgrenzung zwischen osteopathischer Behandlung und Einzeltechniken, die systematische Berücksichtigung unveröffentlichter Literatur sowie eine transparentere Trennung zwischen Effektgröße, klinischer Relevanz und Vertrauenswürdigkeit der Evidenz.

Bis zu einer solchen Neubewertung sollte die aktuelle Aussage des IGeL-Monitors aus Sicht des Instituts für osteopathische Studien so vorsichtig und zurückhaltend interpretiert werden, dass Laien nicht grundsätzlich falsche Schlussfolgerungen ziehen können.

Gut zu wissen:

Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Medizin, in der Diagnostik und Behandlung mit den Händen erfolgen. Osteopathie geht dabei den Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner Gesamtheit. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend.

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Über die Osteopathie-Allianz

Der Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD) und der Bundesverband Osteopathie e.V. (BVO) sind vielfach gewünschte und angefragte Ansprechpartner in berufspolitischen Belangen. Mit der Gründung der Osteopathie-Allianz bündeln beide Verbände die politische Arbeit und geben der Forderung nach einer berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie noch mehr Gewicht. Gemeinsam vertreten die beiden führenden osteopathischen Berufsverbände rund 11.000 Mitglieder und damit einen Großteil der in Deutschland tätigen Osteopathinnen und Osteopathen. Die Qualitätssicherung für Patientenschutz und Verbraucherschutz steht dabei an oberster Stelle.

Kontakt:

info@osteopathie-allianz.de

www.osteopathie-allianz.de

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