Pressemitteilung —
Berufsunfähigkeit: Frühere Leistung, mehr Schutz. Zurich erweitert Leistungsumfang
Köln, 2. Juli 2026: Die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG entwickelt die Berufsunfähigkeitsversicherung weiter und erweitert zum Juli 2026 den Leistungsumfang. Im Mittelpunkt stehen eine neue finanzielle Unterstützung bei schweren Krankheiten, verbesserte Regelungen für Selbständige und Freiberufler sowie zusätzliche Flexibilität in unterschiedlichen Lebensphasen.
Absicherung bei Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall
Die Versicherungsbedingungen wurden um eine Absicherung bei schweren Krankheiten erweitert. Versicherte erhalten künftig eine befristete Rente für 18 Monate in Höhe der versicherten BU-Rente, wenn klar definierte Krankheitsbilder und Schweregrade eintreten – unabhängig davon, ob bereits eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Zu den versicherten Krankheiten zählen Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. „Gerade bei schweren Krankheiten entsteht für viele Betroffene eine finanzielle Unsicherheit, lange bevor eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Mit der neuen Leistung erfüllen wir genau dieses Kundenbedürfnis und bieten frühzeitig Unterstützung“, erklärt Andreas Runkler, Bereichsleiter Produktentwicklung Leben bei der Zurich Gruppe Deutschland.
Verbesserungen für Selbständige und Freiberufler
Für Selbständige und Freiberufler werden die Regelungen zur Umorganisation ausgeweitet. Bereits bislang wurde bei bestimmten Kammerberufen auf eine Prüfung der Umorganisation verzichtet, darunter Rechts- und Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Steuerberater und Steuerbevollmächtigte. Neu hinzugekommen sind nun auch Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Gleichzeitig werden die Anforderungen vereinfacht, etwa durch den Verzicht auf formale Voraussetzungen wie einen akademischen Abschluss. Kann eine Tätigkeit umorganisiert werden und besteht deshalb kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistung, erhalten Versicherte wie bisher eine einmalige Unterstützung in Höhe von sechs Monatsrenten.
Mehr Flexibilität während der Laufzeit und schnellere Leistungsprüfung
Auch bei der Vertragsgestaltung und im Leistungsfall werden die Bedingungen praxisnäher ausgestaltet: Steigt die gesetzliche Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung, kann die Versicherungsdauer um genau diesen Zeitraum verlängert werden. Diese Regelung gilt künftig auch für Mitglieder von Versorgungswerken und Beamte. Zudem wird die Organisation ärztlicher Untersuchungen im Leistungsfall bei einem Auslandsaufenthalt vereinfacht. Untersuchungen können künftig auch im Ausland erfolgen, sofern sie nach den in Deutschland üblichen medizinischen Standards durchgeführt werden; zusätzliche Anforderungen, etwa Untersuchungen über diplomatische Vertretungen, entfallen. Das vereinfachte Anerkenntnis einer Berufsunfähigkeit bei Vorliegen einer unbefristeten, vollen Erwerbsminderungsrente der deutschen Rentenversicherung wird nun auch für Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken bei Vorliegen einer vollständigen Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk angewandt.
Entlastung bei finanziellen Engpässen
Auch die Möglichkeit zur Beitragsstundung wurde überarbeitet. Versicherte können bei Zahlungsschwierigkeiten künftig früher und flexibler reagieren. So kann eine Stundung bereits nach einem Jahr (bisher: zwei Jahre) Beitragszahlung in Anspruch genommen werden. Auf Stundungszinsen wird verzichtet. Die maximale Dauer der Beitragsstundung wird von bisher 24 Monaten auf bis zu 36 Monate in Zeiten der Elternzeit ausgeweitet. Gleichzeitig gelten neue Voraussetzungen: Für eine Stundung muss eine Restbeitragszahlungsdauer von 24 beziehungsweise 36 Monaten vorhanden sein. Weitere Stundungen sind nur zulässig, wenn alle zuvor gestundeten Beiträge vollständig nachgezahlt wurden. Wurden Leistungen zur finanziellen Entlastung herabgesetzt, kann eine erneute Stundung frühestens 36 Monate nach dem Ende der letzten Stundung erfolgen.
Mit den neuen Bedingungen reagiert Zurich auf steigende Kundenerwartungen und entwickelt den BU-Schutz gezielt weiter.
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Die Zurich Gruppe Deutschland wurde 1875 in Berlin gegründet und gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2025) von über 6,2 Milliarden Euro, Kapitalanlagen von mehr als
52 Milliarden EUR und rund 5.300 Mitarbeitenden zählt Zurich zu den führenden Versicherungen in Deutschland. Im Einklang mit dem Ziel „gemeinsam eine bessere Zukunft zu gestalten“, bietet Zurich Präventionsdienstleistungen an, die über traditionelle Versicherungsprodukte hinausgehen, um Kunden dabei zu unterstützen, Resilienz aufzubauen.