Pressemitteilung -

Der Geheimtipp für von der Auto-Industrie geschädigte PKW-Besitzer: Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann unterstützt mit kostenlosen Online-Tools

Das Thema Widerruf PKW-Darlehen ist derzeit in aller Munde nachdem Stiftung Warentest und mehrere Verbrauchersendungen in verschiedenen Fernsehkanälen darüber berichtet haben. Derzeit erhalten wir sehr viele Anfragen von PKW-Besitzern, die ihr Fahrzeug finanziert haben und es ohne Wertverlust loswerden wollen.

Vorteile des Widerrufs eines Kfz-Darlehens mit unserem kostenlosen Online-Rechner berechnen

Wir bieten auf unserer Homepage einen neuen Online-Rechner zur Berechnung des Vorteils eines Widerrufs der PKW-Finanzierung an. Das Tool wurde von Experten unserer Kanzlei sowie einem externen Spezialisten entwickelt.

Der Widerruf des Darlehens bietet in den meisten Fällen erhebliche finanzielle Vorteile. Bei der Rückabwicklung können Sie das gebrauchte Fahrzeug an die Bank zurückgeben und erhalten im Gegenzug in der Regel Geld zurück. Nach dem Widerruf werden Ihr Darlehen und der damit verbundene Kaufvertrag rückabgewickelt.

Wenn Sie beispielsweise Ihren PKW nach dem 13.06.2014 gekauft und finanziert haben, brauchen Sie für die gefahrenen Kilometer keine Entschädigung zu leisten. Die Bank muss Ihnen die gezahlten Tilgungsleistungen zurückzahlen. Lediglich die im Darlehensvertrag vereinbarten Zinsen stehen der Bank zu. Diese werden von den geleisteten Raten abgezogen.

Kostenlose Informationsveranstaltungen der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann

Zu diesem Thema veranstaltet unsere Kanzlei am Donnerstag, den 21. September 2017 um 18.30 Uhr eine Telefonkonferenz mit parallel laufendem Webinar. 

Am Samstag, den 14. Oktober 2017 um 13.00 Uhr findet zudem in Esslingen am Neckar eine Informationsveranstaltung zum Thema Widerruf PKW-Darlehen statt.

Interessierte Verbraucher haben die Möglichkeit, sich über unsere Homepage, telefonisch oder über unser Kontaktformular kostenfrei und unverbindlich zu informieren und zu unseren Veranstaltungen anzumelden.

Juristische Prüfungen durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bestätigen zahlreiche Fehler in Kfz-Darlehensverträgen

Wir wurden in den letzten Monaten von zahlreichen Mandanten mit der Prüfung ihrer Darlehensverträge betraut. Wir konnten eine ganze Reihe von Fehlern in den Verträgen aufdecken. Beispielsweise haben wir Falschangaben zu der Berechnungsmethode des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung finden können. In manchen Verträgen wurde die zuständige Aufsichtsbehörde nicht angegeben oder der Hinweis auf den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner Anpassung ist nicht vollständig. Oftmals fehlen bereits korrekte Angaben zur Art des Darlehens und der Bezeichnung der Vertragsparteien. Es gilt, dass bereits ein festgestellter Fehler im Darlehensvertrag ausreicht, um den Widerruf auch nach Ablauf ursprünglichen Frist immer noch erklären zu können.

Auch Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten des Widerrufs

Besonderes Augenmerk gilt der Frage der Kostenübernahme bei einem Rechtsstreit. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, muss überprüft werden, ob sie in einem konkret vorliegenden Fall die Kosten übernimmt. Unsere Erfahrung ist, dass nicht nur die gängigen Vertrags- und Familienrechtsschutzversicherungen die Kosten übernehmen. Insbesondere Verkehrsrechtsschutzversicherungen, die beispielsweise im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft bei einem Automobilclub abgeschlossen wurden, erklären eine Kostendeckung. Hat eine Versicherung die Kostenübernahme bei Verfahren im Widerrufsrecht nicht explizit ausgeschlossen und wurde die Übernahme frist- und formgerecht mit einer schlüssigen Begründung beantragt, übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel auch dann die Kosten, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kreditvertrages noch nicht bestanden hat.

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Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann:

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – seit über 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Kapitalanlage- sowie Bankrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Kontakt

Christopher Kress

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Georgios Aslanidis

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Andreas Frank

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Annekatrin Schlipf

Pressekontakt Wirtschaftsjuristin Marketing & PR