Pressemitteilung -

​Dieselfahrverbot - Mit einem Widerruf der PKW-Finanzierung bekommen Verbraucher ihr Geld zurück

27.02.2018: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Dieselfahrverbote werden kommen

Nun ist es amtlich. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen gegen die Urteile aus Stuttgart und Düsseldorf bestätigt. Damit können Städte in Eigenregie Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen. Wie die anstehenden Fahrverbote ausgestaltet sein werden, bleibt abzuwarten. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt eine phasenweise Einführung von Fahrverboten und gewisse Ausnahmeregelungen. Denkbar ist, dass z.B. in Stuttgart zunächst in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) betroffen sind und eventuell bestimmte Berufsgruppen ausgenommen werden. Neben Stuttgart und Düsseldorf sind Dieselfahrer in mindestens 37 weiteren Städten von drohenden Fahrverboten betroffen. Laut Umwelt­bundes­amt hat die durchschnitt­liche Belastung der Luft mit Stick­oxid in 37 Städten den Grenz­wert von 40 Mikrogramm je Kubik­meter Luft sicher überschritten.

Die Lösung: Mit einem Widerruf der Kfz-Finanzierung bekommen Autobesitzer ihr Geld zurück

Das Thema Widerruf PKW-Darlehen ist das derzeitige Top-Verbraucherthema. Wir vertreten bereits über 600 PKW-Besitzer, ob mit oder ohne Schummeldiesel, die ihr Fahrzeug finanziert haben und es ohne Wertverlust loswerden wollen. Über unsere Arbeit hat zuletzt das Handelsblatt berichtet und sowohl Stiftung Warentest als auch das Verbraucherportal Finanztip listen uns als empfohlene Fachkanzlei für diesen Bereich.

Brandaktuell: Landgerichte Berlin, Arnsberg, Ellwangen und München urteilen zugunsten der Verbraucher

Die Thematik hat sich für die Autobanken verschärft, nachdem vier Landgerichte im Sinne der Verbraucher entschieden haben. Mit den Urteilen des Landgerichts Arnsberg (Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17), des Landgerichts Berlin (Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16), Landgericht Ellwangen (Urteil vom 25.01.2018, Az. 4 O 232/17) und Landgericht München I (Urteil vom 09.02.2018, Az. 29 O 14138/17), alle gegen die Volkswagen Bank GmbH, bestätigen die Gerichte, dass ein Autokäufer den Autokredit noch nach Jahren widerrufen kann. Die Gerichte stellten fest, dass der Darlehensvertrag der Volkswagen Bank fehlerhaft und daher widerrufbar ist.

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Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – seit über 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

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