Pressemitteilung -

Geheimtipp für jeden unglücklichen Auto-Besitzer: Widerruf des Kfz-Darlehensvertrags

Aktuell erhält die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann zahlreiche Anfragen von durch den Diesel- sowie den Kartellskandal geschädigten Auto-Besitzern. "Häufig werde ich schlicht danach gefragt, wie man am schnellsten und einfachsten den Diesel loswird", sagt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christopher Kress.

Hierzu gibt es einen Geheimtipp für alle Auto-Besitzer, die ihr Fahrzeug finanziert haben: Der Widerruf des Autokredits. Damit wird man nicht nur das mittlerweile unerwünschte Fahrzeug ohne Preisabschlag los, sondern ist es im Optimalfall auch noch jahrelang umsonst gefahren. Das gilt für alle Fahrzeugtypen, nicht nur für Diesel-PKWs.

Viele Autobanken haben erhebliche Fehler in ihren Darlehensverträgen

Wir haben für unsere Mandanten bereits Darlehensverträge fast aller Autobanken, unter anderem der Volkswagen Bank, der Audi Bank, der Mercedes Benz Bank sowie der BMW Bank geprüft und Fehler in den Darlehensverträgen finden können. "Es ist erstaunlich, dass selbst namhafte Autobanken derartige Schnitzer in ihren Verträgen haben. Manchmal wurde sogar vergessen, das Darlehen richtig zu bezeichnen oder alle Aufsichtsbehörden zu benennen", sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Georgios Aslanidis.

Wie bei den Immobiliendarlehen, haben die Geldhäuser auch bei der Formulierung der Verträge für Autokredite nicht mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet. Konkret geht es um Widerrufsbelehrungen, die nicht den gesetzlichen Ansprüchen genügen. Dies hat zur Folge, dass eine Kreditvereinbarung zeitlich unbegrenzt, auch noch viele Jahre nach der Unterzeichnung, widerrufen werden kann. "Wir können diesbezüglich auf unsere langjährigen Erfahrungen aus dem finanziertem Immobilienerwerb zurückgreifen", sagt Rechtsanwalt Kress.

Was passiert, wenn der Widerruf in diesen Fällen ausgesprochen wird?

Hierzu ein Beispiel für eine Rückabwicklung eines Vertrags nach dem 13.06.2014:

Darlehens- und Kaufvertrag vom 15. August 2014. Darlehenssumme in Höhe von € 20.000,00 zu einem Zinssatz von 1 % pro Jahr. Fahrleistung pro Jahr 15.000 km und Widerruf erfolgt am 4. August 2017.

Da der Käufer keine Anzahlung getätigt hat, hat er zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits € 10.800,00 an die Bank bezahlt (36 monatliche Raten à € 300,00).

Der Käufer muss sich nur die Zinsen (hier: 1 % der Kaufpreissumme * vier Jahre) abziehen lassen. Damit sind Zinsen in Höhe von € 600,00 abzuziehen. Der Käufer erhält € 10.200,00 zurück.

Noch einfacher ist es bei abgelösten Darlehen:

Da der Käufer dann den Kaufpreis zuzüglich Zinsen vollständig gezahlt hat und die Bank lediglich die Zinsen behalten darf, bekommt der Käufer den gesamten Kaufpreis gegen Herausgabe des Autos erstattet.

Für Autokäufer, die ihr Fahrzeug über einen vom Händler vermittelten Kredit erworben haben, ergeben sich somit äußerst attraktive Möglichkeiten. Von dem Widerruf des Kreditvertrages ist nämlich gleichzeitig auch der Kaufvertrag für das Auto betroffen. In der Folge kann das Fahrzeug selbst dann zu besonders verbraucherfreundlichen Konditionen zurückgegeben werden, wenn es in der Zwischenzeit intensiv genutzt worden ist. Alle Autokäufer, die in den vergangenen Jahren entsprechende Verträge unterzeichnet haben, können von der bestehenden Rechtslage profitieren.

Zu diesem Thema veranstaltet unsere Kanzlei am Donnerstag, den 21. September 2017 um 18.30 Uhr eine Telefonkonferenz. Eine Anmeldung zu der kostenfreien Informationsveranstaltung ist auf unserer Homepage möglich.

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Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann:

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – seit über 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Kapitalanlage- sowie Bankrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Kontakt

Christopher Kress

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Georgios Aslanidis

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Andreas Frank

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711-9308110

Annekatrin Schlipf

Pressekontakt Wirtschaftsjuristin Marketing & PR

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