Pressemitteilung -

Landgericht Frankfurt verurteilt Deutsche Bank wegen Verkaufs hochriskanten Schiffsfonds

Landgericht Frankfurt verurteilt Deutsche Bank wegen Verkaufs hochriskanten Schiffsfonds

In einem von der Esslinger Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann für einen Anleger des geschlossenen Schiffsfonds Lloyd Fonds 76 Schiffsportfolio II erstrittenen Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main am 14.10.2016 die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG zur Rückabwicklung der Beteiligung und Zahlung in Höhe von € 7.647,01 verurteilt (Az.: 2-02 O 174/15).

Der Sachverhalt

Im Jahr 2007 erwarb der Kläger auf Anraten des für die Beklagte tätigen Beraters eine Beteiligung an dem geschlossenen Schiffsfonds Lloyd Fonds 76 Schiffsportfolio II GmbH & Co. KG in Höhe von 10.000 $. Im Rahmen des Beratungsgespräches wurde er weder über die Höhe der für die Vermittlung seitens der Beklagten erhaltenen Provisionen noch über die mit demErwerb eines geschlossenen Fonds einhergehenden Haftungsrisiken aufgeklärt.

Landgericht Frankfurt: Keine ordnungsgemäße Aufklärung über Risiken des Fonds

Die Bank hatte den Anleger nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken des Fonds Lloyd Fonds 76 Schiffsportfolio II aufgeklärt. So hat der Berater der Bank die schiffsfondsspezifischen Risiken und das damit einhergehende Totalverlustrisiko verharmlost. Bei diesem Fonds bestand nach Auffassung des Gerichts die Pflicht den Kunden über das bestehende Totalverlustrisiko aufzuklären.

Beteiligung am Schiffsfonds Lloyd Fonds 76 Schiffsportfolio II birgt besondere Risiken

Es liegen besondere gefahrerhöhende Umstände bei dieser Beteiligung vor, so betrug die Fremdkapitalquote 60,6 %. Die Fremdfinanzierung erfolgte in US-Dollar und japanischen Yen, was ein Wechselkursrisiko nach sich zog. Drei Containerschiffe waren bei Emission des Fonds zudem noch im Bau.

Bloßer Hinweis auf Totalverlust reicht nach Auffassung des Gerichts nicht aus

Der Berater hatte zwar auf das Totalverlustrisiko hingewiesen, aber erläuterte gegenüber dem Kunden, dies könne durch die Insolvenz des Initiators oder anderer unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Nach Auffassung des Gerichts war im Emissionszeitpunkt eine Insolvenz des Initiators fernliegend und eine Insolvenz der Deutschen Bank geradezu abwegig. Damit hat der von der Bank eingesetzte Berater die bestehenden Risiken des Fonds verharmlost und die realen Risiken der Schiffsbeteiligung wurden heruntergespielt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit: Urteil stärkt erneut Position geschlossener Fondsanleger

Das seitens der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittene Urteil stärkt erneut die Position von Zeichnern geschlossener Fonds. Diese haben nun die Möglichkeit, durch ein Vorgehen gegen die vermittelnden Banken und Sparkassen eine Rückabwicklung der riskanten Kapitalanlage durchzusetzen.

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