Pressemitteilung -

Landgericht Kassel verurteilt Volksbank Kassel Göttingen eG zu Schadensersatz und Rückabwicklung von zwei Beteiligungen an geschlossenen Fonds

Das Landgericht Kassel hat mit Urteil vom 4. April 2019 (Az. 5O1024/17) die Volksbank Kassel Göttingen eG zu Schadensersatz und Rückabwicklung der von ihr empfohlenen hochriskanten Anlagen an den geschlossenen Fonds KGAL - Alcas 185 European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG (PropertyClass Value Added 1) und Turkon - Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Alexander Weigert, Rechts- und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht der Esslinger Kanzlei AKH-H hat das Urteil für seinen Mandaten erstritten und weist auf den entgangenen Gewinn hin, der dem Kläger ebenfalls zugesprochen wurde. Denn das Gericht war dem Vortrag des Klägers gefolgt, dass er alternativ sicher angelegt hätte.

Der Sachverhalt des Urteils des Landgerichts Kassel

Dem Kläger wurden die beiden Anlagen am Immobilienfonds KGAL - Alcas 185 European Real Estate GmbH & Co. Nr. 1 KG (PropertyClass Value Added 1) und am Schiffsfonds Turkon - Sedi Kalkavan Schiffseigentums GmbH & Co. KG als sichere und risikolose Kapitalanlagen empfohlen. Zudem wurde er nachweislich nicht darüber aufgeklärt, welche Provisionen die Bank hinter seinem Rücken erhielt - also dass die beratende Bank parteiisch und mit Eigennutz handelte, ohne den Kläger ordnungsgemäß zu informieren.

Nach Ansicht des Gerichts wurde der Kläger aufgrund eines Anlageberatungsvertrages falsch beraten. Die Pflichtverletzung besteht in der Nicht-Aufklärung über die tatsächlich von der beratenden Bank vereinnahmten Provisionen, da die Bank diese Provisionen dem Kläger gegenüber nicht offen gelegt hat. Die Beklagte hat ein erhebliches Eigeninteresse an den Provisionen, welches der Kläger nicht beurteilen konnte.

Dem Kläger wurde weder erklärt, dass die Volksbank Kassel Göttingen eG das jeweils gezahlte Agio bekommt, noch darüber hinausgehende weitaus höhere Provisionen bzw. Vergütungen, wenn sie dem Kläger gerade diese beiden hochriskanten Fonds empfiehlt.

Das Landgericht Kassel entscheidet für die Verbraucher

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Kassel hat der Klage stattgegeben und die Volksbank Kassel Göttingen eG verurteilt, dem Kläger vollen Schadensersatz in Höhe von 74.868,86 € zu zahlen. Der Schadensersatz umfasst den Schaden und die verlorene Zinsen bei einer sicheren Alternativanlage. Darüber hinaus muss die Volksbank Kassel Göttingen eG die beiden hochriskanten Anlagen zurücknehmen.

Fazit des Urteils des Landgerichts Kassel

Zugunsten eines Anlegers wird stets vermutet, dass er eine solch hochriskante Anlage niemals erworben hätte, wenn er ordnungsgemäß über die Provisionen der Bank beraten worden wäre. Dies ist die sogenannte „Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens“. Dass man über erhaltene Provisionen immer aufklären muss, ist seit Jahrzehnten höchstrichterliche Rechtsprechung.

Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Kapitalanleger, die hochriskante Anlagen über eine Bank erworben haben und hierbei nicht richtig über die Provisionen der Bank aufgeklärt wurden. Es reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ein, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum Bundesgerichtshof für ihre Mandanten erstritten hat.

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