Pressemitteilung -

Landgericht Offenburg verurteilt Volksbank in der Ortenau wegen mangelnder Provisionsaufklärung

Der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann ist es gelungen, ein positives Urteil am Landgericht Offenburg (Urteil vom 08.12.2017, Az. 1 O 17/17) für ihren Mandanten zu erstreiten. Die Volksbank in der Ortenau eG wurde verurteilt, an den Kläger 8.316,22 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Beteiligung an dem Schiffsfonds Doric MS "Sunrise" (ex. MS "Borneo") in Höhe von Nominal 10.000 USD. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Sachverhalt der Entscheidung - mangelnde Aufklärung über Provisionen

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Bankberater in dem Beratungsgespräch im Mai 2007 den Kläger nicht ordnungsgemäß über die Höhe der Rückvergütungen aufgeklärt hat. Das Landgericht würdigt dabei, dass dem Kläger nicht bekannt war, dass über das Agio hinaus weitere Rückvergütungen an die Beklagte geflossen sind. Nach Aussage des Beraters hatte dieser nur erwähnt, dass die Bank lediglich das Agio in Höhe von 5 % als Preisbestandteil erhält. Tatsächlich hat die Bank aber einen viel höheren Betrag an Provisionen hinter dem Rücken des Kunden erhalten. Das Gericht sieht hierin eine Verletzung der Pflicht der Bank zur Aufklärung über die Höhe der Rückvergütungen.

Der Kläger war als vorsichtiger Anleger an die beklagte Bank mit dem Wunsch nach einer sicheren Anlage herangetreten. Der Berater hatte dem Kläger als „durchschnittlichem Anleger“ nicht erklärt, in welcher exakten Höhe die Bank für die Vermittlung der speziellen Beteiligung Provisionen erhielt und daher eine informierte Entscheidung des Klägers verhindert.

Fazit des Urteils gegen die Volksbank in der Ortenau

Die Entscheidung des Landgerichts Offenburg stärkt die Interessen der Anleger in besonderem Maße gerade im Hinblick auf eine ordnungsgemäße mündliche Beratung in Bezug auf die Höhe der Provisionen, welche eine Bank vereinnahmt. Auch zeigt es, dass die Bank beweisen muss, dass ein Anleger die Anlage auch erworben hätte, wenn er von Provisionen und deren Höhe gewusst hätte.

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Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

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