Pressemitteilung -

Widerruf Autokredit aktuell: Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstreitet bahnbrechendes Urteil gegen Autobank – Commerz Finanz muss Fiat-Diesel zurücknehmen

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat als erste Kanzlei vor dem Landgericht Stuttgart ein bahnbrechendes Urteil gegen die Commerz Finanz in Sachen Widerruf PKW-Darlehen erstritten. Aufgrund des Urteils der 14. Zivilkammer vom 22.03.2018 (Az. 14 O 340/17) muss die Commerz Finanz ein Dieselfahrzeug, ein Fiat Rapido 643 F zurücknehmen und der Klägerin die bisherigen Tilgungsleistungen abzüglich eines Nutzungsersatzes bezahlen. Das Urteil hat grundsätzliche Bedeutung, weil es darauf basiert, dass der Käuferin von dem Autohaus nur eine Fassung des Darlehensvertrags in unklarer und unverständlicher Gestaltung übergeben wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Klägerin kaufte im März 2013 ein gebrauchtes Wohnmobil mit Dieselmotor, ein Fiat Rapido 643 F für 40.000,00 €. Davon finanzierte sie über einen Kredit in Höhe von 20.000,00 € bei der Beklagten, der Commerz Finanz GmbH. Das Darlehen hat eine Laufzeit von 150 Monaten. Mit Schreiben vom 5.9.2017, also 4 ½ Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags, widerrief die Klägerin über die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann ihre Erklärung auf Abschluss des Kreditvertrags. Die Beklagte war aber vorgerichtlich zu einer Einigung zunächst nicht bereit. Daher reichte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christopher Kress für seine Mandantin Klage bei dem Landgericht Stuttgart ein.

Landgericht Stuttgart bestätigt erfolgreichen Widerruf der Kfz-Finanzierung

Mit Urteil vom 22.03.2018 gab das Landgericht Stuttgart der Klage statt. Das Gericht verurteilte die Commerz Finanz GmbH, an die Klägerin 17.232,76 € nebst Prozesszinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu bezahlen. Ferner stellte das Gericht fest, dass die Bank keine Ansprüche aus dem Darlehen gegen die Klägerin hat. Dies zielt insbesondere auf die offene Restforderung der Bank gegen die Klägerin in Höhe von ca. 17.000 €.

Das Landgericht Stuttgart begründet seine Entscheidung damit, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht beginnt, bevor die Darlehensnehmerin nicht die gesetzlichen Pflichtangaben erhält. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der Verbraucherdarlehensvertrag klar und verständlich die im Gesetz einzeln aufgezählten Angaben enthalten, dazu gehört die Unterrichtung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts.

Das Landgericht argumentiert, klar und verständlich sind Angaben dann, wenn ihre Gestaltung es einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher ermöglicht, die jeweils einschlägigen Angaben aufzufinden. Hierbei verweist das Landgericht Stuttgart auf den Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16, Rn. 27.

Diesen Anforderungen wird nach Auffassung des Landgerichts Stuttgart weder die Widerrufsinformation gerecht, noch sind sie erfüllt bezüglich der notwendigen weiteren Angaben. Hierbei stellt das Gericht darauf ab, das der Klägerin ein Exemplar des Darlehensvertrags in einer zu kleinen Schriftgröße übergeben wurde. Der Text der der Klägerin übergebenen Widerrufsinformation ist in einer so kleinen Schrift gefasst, dass es dem durchschnittlichen Darlehensnehmer nicht mehr möglich ist, diesen flüssig zu lesen. Noch schwieriger wird dies bei den einbezogenen Vertragsbedingungen, deren Lesbarkeit dadurch, dass die ohnehin schon extrem kleine Schriftgröße durch das etwas verwaschene Schriftbild hinsichtlich der Lesbarkeit weiter eingeschränkt wird.

Thema Nutzungsentschädigung

Bei Verträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, müssen Darlehensnehmer nicht einmal einen Ausgleich für den Wertverlust oder eine Entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen. Da in dem vorliegenden Fall die Klägerin ihr Fahrzeug im März 2013 erworben hat, ist daher eine Nutzungsentschädigung abzuziehen.

Wir vertreten bereits über 600 PKW-Besitzer, ob mit oder ohne Schummeldiesel, die ihr Fahrzeug finanziert haben.

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Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Kontakt

Christopher Kress

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Georgios Aslanidis

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Andreas Frank

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Annekatrin Schlipf

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