Pressemitteilung -

Zwei-Drittel-Mehrheit fordert: Senioren sollen zum Fahrtest

Umfrage der Verkehrsanwälte bringt deutliches Votum

Ältere Führerscheininhaber sollten per Gesetz zu einer Überprüfung ihrer Fahrtauglichkeit veranlasst werden. Das hat eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Befragten in einer repräsentativen Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) gefordert. Ältere Autofahrer werden in den Verkehrsunfallstatistiken ähnlich wie junge Verkehrsteilnehmer als besondere Risikogruppe geführt. Anders als in vielen europäischen Nachbarländern wird in Deutschland nach der Führerscheinprüfung die Fahrtauglichkeit nicht ohne besonderen Anlass kontrolliert.

Die vom Forsa-Institut durchgeführte Befragung zeigt unterschiedliche Auffassungen unter den Bundesbürgern, in welchem Alter sich Führerscheininhaber einer Untersuchung stellen sollten. 28 Prozent der Befürworter sprachen sich für eine Prüfung ab 70 Jahren aus, 23 Prozent halten eine Kontrolle mit 65 Jahren für sinnvoll, für 20 Prozent sollte der Test bereits mit 60 Jahren erfolgen. In den Niederlanden, Norwegen und Schweden ist eine ärztliche Untersuchung ab dem 70. Lebensjahr vorgeschrieben.

Die Mehrheit der 1002 Teilnehmer der Befragung betrachten eine Fahrtauglichkeitsprüfung als Beitrag zur Verkehrssicherheit. Die meisten Umfrageteilnehmer wollen auf keinen Fall die Mobilität von älteren Menschen einengen. 84 Prozent der Befragten lehnen deshalb generelle Beschränkungen für ältere Verkehrsteilnehmern beispielsweise durch begrenzte Fahrgebiete oder Fahrzeiten ab.

Eine Fahrtauglichkeitsprüfung sollte sich dem Umfrageergebnis zufolge auf die mentale und praktische Eignung zum Autofahren konzentrieren. 79 Prozent der jetzt Befragten halten eine medizinisch-psychologische Untersuchung für erforderlich; 68 Prozent sprachen sich für eine praktische Fahrprüfung aus. Nur 43 Prozent votierten für eine Überprüfung des theoretischen Wissens.

Führerscheinstellen, Polizei und Gerichte befassen sich bereits heute mit der Fahrtauglichkeit von Senioren, wenn diese im Straßenverkehr mit einem Auto einen Unfall verursacht haben. Am Ende eines solchen Verfahrens kann unter Umständen der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Weil die Verfahren und die möglichen Konsequenzen für Laien kaum zu überblicken sind, rät die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht Betroffenen dazu, sich frühzeitig die Unterstützung eines Fachanwaltes zu holen. In der Regel können die Experten gemeinsam mit den Betroffenen und den Behörden einen Weg entwickeln, der die Mobilität der Senioren und die Verkehrssicherheit gleichermaßen gewährleistet.

In der repräsentativen Forsa-Umfrage wurden 1002 Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren interviewt. In den unterschiedlichen Altersgruppen weichen die Ergebnisse jeweils nur um wenige Prozentpunkte voneinander ab. Tendenziell sprechen sich insbesondere die mittleren Jahrgänge stärker für eine Tauglichkeitsprüfung aus als jüngere und ältere.

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Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören knapp 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

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Bettina Bachmann

Pressekontakt Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. 030 / 72 61 52-133

Swen Walentowski

Pressekontakt Deutscher Anwaltverein e.V. 030 / 72 61 52-129

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