Pressemitteilung -

Staubsauger-Urteil in Berlin: Richter lehnt Antrag auf Dringlichkeit zwar ab, stützt Dyson jedoch in seinen Argumenten

Das Berliner Landgericht hat heute den Eilantrag Dysons gegen die BSH Hausgeräte GmbH abgelehnt. Der britische Hersteller wollte eine einstweilige Verfügung gegen die Vermarktung des Staubsaugermodells Siemens Q8.0 erwirken. Das Gericht sah die notwendige Dringlichkeit für eine sofortige Untersagung der Werbemaßnahmen aus formalen Gründen zwar nicht als gegeben an, der Vorsitzende Richter Peter Scholz räumte allerdings im Laufe der Verhandlung ein, die in der Werbung verwendete zusätzliche Angabe wie beispielsweise „EcoPlus“ „könnte problematisch sein“.

„Unser Eilantrag wurde heute aus formalen Gründen abgelehnt, nicht aufgrund der vorgebrachten Argumente“, so Alexander C. Schmidt, Geschäftsführer Dyson DACH. „Dadurch fühlen wir uns in unserer Argumentation bestärkt und werden weiter für den Verbraucher und für realistische Testverfahren kämpfen.“

BSH bewirbt das beanstandete Modell über die Energieeffizienzklasse AAAA, obwohl dessen Energieverbrauch beim tatsächlichen Einsatz zuhause die schlechteste Energieeffizienzklasse F erreichen kann. Dyson sieht darin eine Irreführung des Verbrauchers, da der Staubsauger mittels einer elektronischen Motorsteuerung die Leistung und damit den Energieverbrauch steigert, sobald sich der Staubbeutel füllt. Den erhöhten Energieverbrauch hatte Dyson mit Ergebnissen von mehreren unabhängigen Testlaboren belegt. Das Gericht argumentierte jedoch, dass die Erbringung der hierfür notwendigen Gutachten zu viel Zeit gekostet hätte, um den Anspruch auf Dringlichkeit aufrechtzuerhalten. Daher hatte das Gericht die Klage auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Ob der Marktführer im Bereich Bodenpflege nun ein Hauptsacheverfahren einleitet, wird derzeit noch geprüft.

Die EU-Verordnung soll dazu dienen, den Energieverbrauch von Staubsaugern signifikant zu senken – ein Anspruch, den Dyson vollumfänglich unterstützt. Er wird jedoch konterkariert, wenn die zugrundeliegenden Testbedingungen nicht den Alltagsgebrauch der Geräte reflektieren. Wichtig in Bezug auf den Klimaschutz ist der tatsächliche Energieverbrauch eines Geräts und nicht ein fiktiver Wert, der nur im Labor erzielt wird.

Derweil nimmt die öffentliche Kritik an der Ausgestaltung des Labels weiter zu. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, die Stiftung Warentest und Verbrauchermagazine wie ARD plusminus, SWR Marktcheck und ZDF WISO stimmen in der Sache Dyson zu und kritisieren die derzeit gültigen praxisfernen Testverfahren ebenfalls scharf.

Das kritisiert Dyson an der aktuellen Gestaltung des EU-Energielabels für Staubsauger:

1. Labor anstatt Wohnzimmer

Die aktuelle Verordnung schreibt vor, dass das Leistungsvermögen von Staubsaugern unter Laborbedingungen zu prüfen ist: leer und ohne Staub. Das Betriebsverhalten zu Hause unterscheidet sich jedoch von dem im Labor. Staubbeutel und Filter verstopfen beim Staubsaugen mit Staub, was zu einem Saugkraftverlust und Absinken der Reinigungsleistung beim Benutzer führt, der häufig durch größeren Energieeinsatz ausgeglichen werden muss.

2. Versteckte Kosten

Staubsauger benötigen keine Beutel. Einige Hersteller halten jedoch an der Herstellung von Staubsaugern fest, die teures, umweltschädigendes Verbrauchsmaterial benötigen. Die Geräte von Dyson weisen im Gegensatz zu Beutelstaubsaugern eine konstante Saugleistung und keine versteckte Nachfolgekosten auf – ein Aspekt, den das Energielabel bisher verschweigt. Damit sind Verbraucher nicht in der Lage, eine objektive Entscheidung bezüglich Auswirkungen auf die Umwelt und Langzeitkosten des Gerätes zu treffen.

Themen

  • Unternehmertum

Kategorien

  • energielabel

Dyson wurde 1993 von Sir James Dyson gegründet, der bis heute Chefingenieur und Vorstandsvorsitzender ist. Seit seinen Anfängen mit Zyklonstaubsaugern hat sich das Portfolio von Dyson auf akkubetriebene und autonome Staubsauger, Händetrockner, Beleuchtung, Heizlüfter und Ventilatoren, Luftbefeuchter, Luftreiniger und Haartrockner erweitert. Dyson besitzt weltweit 8.000 Patente und konzentriert sich auf die Kombination von Hardware, Software und Algorithmen, um intelligente Geräte zu entwickeln, die ihre Umgebung verstehen und verbessern können.

Kontakt

Dyson Press Office

Pressekontakt

Dyson Influencer Relations

Pressekontakt

Zugehörige Meldungen