Pressemitteilung -

Testmethoden müssen erneut überprüft werden Energielabel: Der Europäische Gerichtshof befindet bezüglich der Beschwerde zu Gunsten von Dyson

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 11. Mai einer von Dyson vorgebrachten Beschwerde gegen die Europäische Kommission stattgegeben und somit das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aufgehoben. Dyson hatte eine gerichtliche Überprüfung der irreführenden Testmethoden, die dem Energielabel zu Grunde liegen, erwirkt, da diese nicht der häuslichen Anwendung entsprechen. Zukünftig sollen Staubsauger demnach auch im vollen Zustand geprüft werden.

Das Energielabel für Staubsauger wurde im September 2013 europaweit eingeführt. Die von der Europäischen Kommission im Einklang mit einigen von großen Herstellern ausgearbeiteten Vorschriften legen fest, dass die Leistung von Staubsaugern leer und ohne Staub geprüft wird.

Eine Prüfung der Leistung ohne Staub ist nicht repräsentativ und irreführend. Im Gegensatz zu Zyklon-Staubsaugern verstopfen Staubsauer mit Beuteln und Filtern beim Gebrauch mit Staub, was oft zu einem Verlust an Saugkraft führt. Verbraucher können unter Umständen einen Staubsauger kaufen, der vorgeblich der „A-Kategorie“ entspricht, dessen Leistung jedoch, wenn er sich mit Staub füllt, auf die „D- oder E-Kategorie“ sinkt. Dyson argumentierte, dass, um die Erfahrung der Verbraucher im Alltag zu reflektieren, die Leistung unter realen Bedingungen gemessen werden muss – mit einem mit Staub gefüllten Staubsauger.

Max Conze, CEO von Dyson, sagte: „Dies ist ein seltener und historischer Sieg für die Verbraucher, der die Sicht von Dyson bestätigt, dass die Prüfung der Leistung unter Alltagsbedingungen erfolgen muss. Die Europäische Kommission hat sich außerhalb ihrer rechtlichen Kompetenzen begeben, um den Test für die Verbraucher irrelevant und irreführend zu machen. Dyson war der einzige Hersteller, der sich für eine Begrenzung der Motorleistung einsetzte, die effektivste Art, den Energieverbrauch zu senken und gleichzeitig mehr Effizienz zu erzielen. Dyson entwickelt leistungsstarke Maschinen für die Nutzung im Alltag.“

In der ursprünglichen Entscheidung hatte das Gericht der Europäischen Union festgestellt, dass Tests von Staubsaugern mit Staub nicht zuverlässig sind und nicht reproduziert werden können. Allerdings wurde von der IEC (International Electrotechnical Commission) eine Testmethode mit Staub entwickelt, die von Prüforganisation und Herstellern weltweit verabschiedet wurde und in den zwölf Jahren, die sie bestanden hat, niemals in Frage gestellt wurde.

In seiner Entscheidung vom 11. Mai stellte der EuGH klar, dass die Prüfung, soweit technisch möglich, „eine Berechnungsmethode zugrunde legen muss, die es ermöglicht, die Energieeffizienz von Staubsaugern unter möglichst realen Bedingungen zu messen, wobei der Staubbehälter der Staubsauger bis zu einem bestimmten Niveau gefüllt werden muss.“ Damit werden die Prüfverfahren in Europa in Frage gestellt – ein erstes Anzeichen einer positiven Veränderung für die Verbraucher.

Das Spiel mit den Prüfverfahren

Während der gerichtlichen Überprüfung hat Dyson auch unabhängige Labortests in Auftrag gegeben, die zeigten, dass einige Staubsauger von Bosch und Siemens die „A-Kategorie“ erreichten, wenn sie leer waren, jedoch eine Steuerelektronik zur Erhöhung ihrer Motorleistung nutzten, wenn sie mit Staub gefüllt waren. Wenn die Prüfung für das Energielabel im sauberen Zustand durchgeführt wurde, ziehen sie eine niedrige Wattzahl, die aber während der Nutzung anstieg.

Um den europäischen Anforderungen zu genügen, wurden die Staubsauger mit einer Leistungsaufnahme von 750 Watt deklariert und erreichten die Energieeffizienzkasse „A“. Doch die Tests zeigen, dass sie bei der Nutzung daheim mehr als 1600 Watt ziehen können, was bedeutet, dass die Energieeffizienzkasse auf ein „D“ oder „E“ absinkt.

Dyson wies darauf hin und musste dann kurz darauf der Medienberichterstattung entnehmen, dass Dyson von Bosch wegen Verleumdung verklagt werden solle. Wenig später kam heraus, dass sie eine sehr ähnliche Steuerelektronik („Defeat Device“) in PKWs der Marke Volkswagen verwendet haben. Eine Klage gegen Dyson wurde nie erhoben.

Prüfung unter realen Bedingungen

Dyson führt Tests sowohl im Labor als auch im Haushalt durch – dies ist ein fester Bestandteil des Designprozesses. Die Untersuchungen in eigenen Testlabors von Dyson zeigen, dass es nicht nur wichtig ist, mit IEC DMT Teststaub zu testen, sondern auch mit echtem Haushaltstaub. Wir führen Tests mit 60 Sorten von echtem Staub und Schmutz aus dem Haus durch: Hundekekse, Cheerios (sowohl in EU- als auch in der US-Variante), Staub, Flusen und Grieß, ebenso wie simulierte Gebrauchsprüfungen, indem die Staubsauger fallen gelassen, gegen die Türen geschlagen und die Treppe hinunter gestürzt werden ... und zwar immer wieder.

Hinweise für Redakteure:

Zeitrahmen

  • Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11. November 2015
  • Dyson appelliert an den EuGH: 25. Januar 2016
  • EuGH Urteil: 11. Mai 2017
    • Das EuGH-Urteil vom 11. Mai 2017 hebt im Wesentlichen das Urteil des Gerichts der niedrigeren Instanz im Hinblick auf die erste Klage im ersten Rechtsstreit auf, d.h., das Argument von Dyson, dass die mit einem leeren Staubbeutel durchgeführten Tests die Verbraucher irreführen; und bezüglich der dritten Klage in erster Instanz, d.h. das Argument von Dyson, dass die Kommission gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße, indem sie zugunsten der Staubsauger mit Beutel und zum Nachteil der „Zyklon-“ oder beutellosen Staubsauger diskriminiere.
  • Seit 1999 hat Dyson über 350 Millionen US-Dollar in Forschung und Entwicklung von patentierten Hochgeschwindigkeits-Digitalmotoren investiert. Diese Technologie ermöglicht es den Ingenieuren von Dyson eine schlanke, leistungsstarke Technologie zu schaffen, die weniger Energie verbraucht. Unterstützt von einem Team von 150 Motoren-Ingenieuren, darunter Spezialisten in Luft- und Raumfahrt, Mechanik, Materialwissenschaften und Elektronik, unterstützt der Dyson Digital Motor die kabellosen Staubsauger von Dyson, den Dyson Supersonic Haartrockner und den Dyson Airblade Händetrockner.
  • Themen

    • Unternehmertum

    Dyson wurde 1993 von Sir James Dyson gegründet, der bis heute Chefingenieur und Vorstandsvorsitzender ist. Seit seinen Anfängen mit Zyklonstaubsaugern hat sich das Portfolio von Dyson auf akkubetriebene und autonome Staubsauger, Händetrockner, Beleuchtung, Heizlüfter und Ventilatoren, Luftbefeuchter, Luftreiniger und Haartrockner erweitert. Dyson besitzt weltweit 8.000 Patente und konzentriert sich auf die Kombination von Hardware, Software und Algorithmen, um intelligente Geräte zu entwickeln, die ihre Umgebung verstehen und verbessern können.

    Kontakt

    Dyson Press Office

    Pressekontakt

    Dyson Influencer Relations

    Pressekontakt

    Zugehörige Meldungen