Pressemitteilung -

Gros: Finanzieller Verbraucherschutz gehört auf den Prüfstand

Die Anfang 2018 in Kraft getretenen Regeln der EU-Wertpapierrichtlinie MiFID II verunsichern viele Bankkunden und führen zu einem eingeschränkten Beratungsangebot. Das geht aus einer heute veröffentlichten Auswirkungsstudie der Deutschen Kreditwirtschaft hervor. Dazu Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB):

„Die europäische Wertpapierrichtlinie ist ein Paradebeispiel für überambitionierten Verbraucherschutz. Bankkunden hilft es nicht, wenn der vermeintliche Schutz den Vermögensaufbau mit Wertpapieren erschwert oder sogar verhindert – insbesondere dann nicht, wenn die EZB gerade beschlossen hat, die Tiefzinsphase auszudehnen, unter der die Sparer leiden. Doch genau diesen Effekt haben MiFID II-Vorgaben wie die verpflichtende Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen. Das belegt die Studie der Deutschen Kreditwirtschaft ebenso deutlich wie die Praxiserfahrungen der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken in den vergangenen Monaten. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt. Sie sollte den überbordenden finanziellen Verbraucherschutz wie im Koalitionsvertrag versprochen auf den Prüfstand stellen und sich auf EU-Ebene für Korrekturen bei MiFID II einsetzen.“

Die Auswirkungsstudie der Deutschen Kreditwirtschaft ist hier verfügbar.

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