Pressemitteilung -

Brüssel lehnt EEG-Umlage für Eigenverbrauch ab

Seit Jahren fördert die Bundesregierung den Ausbau von Solarstrom mit einem Fuß auf der Bremse. Wie widersprüchlich dieses Verhalten ist, zeigt sich besonders, seit dem Mieterstromzuschlag. Mit der einen Hand nimmt sie dem Mieter Geld für die Umlage ab, um diese mit der anderen Hand dem Vermieter als Subvention zu geben. Nun sieht es so aus, dass die EU diesen Zustand beendet, um endlich den Ausbau mit kleinen Photovoltaikanlagen zur Selbstversorgung zu fördern.

Trilog begünstigt Selbst- und Direktversorgung

Viele Verordnungen entstehen durch einen Trilog, also eine Entscheidung die Europäisches Parlament, Europarat und EU-Kommission gemeinsam treffen. Diese muss noch formale Abstimmung absolvieren um zu einer offiziellen EU-Verordnung zu werden. In der Regel haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit diese in nationale Gesetz zu fassen.

Am 14. Juni 2018 einigten sich die EU-Institutionen darauf, dass Selbst- und Direktversorgung mit Strom aus Anlagengröße bis zu einer Größe von 30 kWp nicht mehr durch EEG-Umlangen verteuert werden darf. Bisher gibt es in Deutschland lediglich eine Ausnahmeregelung für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom aus PV-Anlagen bis 10 kWp.

Das Wirtschaftsministerium hält sich bedeckt

Spanien hat sich schon längst von der unsinnigen „Sonnensteuer“ verabschiedet. Wann welche Veränderung auf deutsche Verbraucher zukommen bleibt offen. Die EU-Regelung erlaubt durchaus weitere Abgaben zu erheben, sofern dies die ökonomische Realisierbarkeit nicht beeinträchtigt. Auch besteht die Option, die EEG-Umlage beizubehalten und diese durch Subventionen zu kompensieren.

Generell können aber auch deutsche Hausbesitzer davon ausgehen, dass es bald Neuerungen gibt, die es erlauben, ohne Kosten für die EEG-Umlage größere Photovoltaikanlagen auf dem Dach zu installieren. Mehr zum Thema

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