News -
Stadt Leipzig plant die Einführung einer Gästetaxe ab dem 1. Januar 2019
Die Stadtverwaltung wird dem Stadtrat am 22. August 2018 den Entwurf für eine Gästetaxe ab 1. Januar 2019 vorlegen. Gerechnet wird mit jährlichen Einnahmen von rund 9 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund steigender Übernachtungszahlen für 2020 soll die Gästetaxe 10 Millionen Euro einbringen. Die Einnahmen fließen zweckgebunden in die touristische Infrastruktur.
Abgabepflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die nicht in Leipzig wohnen und gegen Entgelt eine Unterkunft beziehen. Der Gästetaxe-Satz beträgt täglich 3 Euro pro Person inkl. Ankunfts- und Abreisetag. Alle gewerblich und nicht gewerblich betriebenen Anbieter entgeltpflichtiger Unterkünfte haben diese binnen eines Monats bei der Stadt Leipzig mittels eines elektronischen Formulars anzumelden. Die vereinnahmte Gästetaxe wird an die Stadt abgeführt. „Bei der Ausgestaltung der Gästetaxe haben wir das Augenmerk auf die vollständige elektronische Abwicklung gelegt“, erläutert Torsten Bonew, Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen.
Eine aktuell noch offene Frage stellt die Umsatzsteuerpflichtigkeit der Gästetaxe dar. Dieser Frage wird im Satzungsentwurf wird mit einer Vorbehaltsklausel begegnet. Eine eventuell anfallende Umsatzsteuer würde mit dem Gästetaxe-Satz verrechnet und nicht aufgeschlagen werden.
Der Stadt Leipzig ist es rechtlich gestattet, die Kosten der bestehenden und zukünftigen touristischen Infrastuktur mit den geplanten Einnahmen zu decken. Dies bezieht sich auf Paragraf 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG). Vorab wurden alternative Möglichkeiten unter Beratung externer Institutionen durchgesprochen. Die Leipziger Stadtverwaltung legt bei dem gesamten Einführungsprozess der Gästetaxe Wert auf Transparenz und Akzeptanz. Torsten Bonew kündigte ein für die Öffentlichkeit zugängliches Forum an. Hier werden Projekte vorgestellt, die u.a. mit der Gästetaxe finanziert werden sollen. Die betreffenden Dezernate stehen zudem für Fragen zur Verfügung.
Volker Bremer, Geschäftsführer der Leipzig Tourismus und Marketing GmbH, betonte die Bedeutung der Gästetaxe für die touristische Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Leipzig. Die Mittel werden gemäß SächsKAG zweckgebunden für touristische Angebote eingesetzt. Dabei ist vorgesehen, 50 Prozent der Einnahmen zur Finanzierung des Bestandes an touristischer Infrastruktur zu verwenden. Die verbleibenden 50 Prozent werden zur Finanzierung neuer Vorhaben des Touristischen Entwicklungsplans herangezogen. Dieser soll weiterhin evaluiert und fortgeschrieben werden.
Weitere Informationen: www.leipzig.de
Redaktion: Theresa Detemple und Anna-Maria Ebermann