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Auswirkungen des Brexits

Wie können sich unsere Kunden auf den Brexit vorbereiten?

Großbritannien verbleibt längstens bis zum 31. Oktober 2019 in der Europäischen Union. Sollte das britische Parlament einem Austrittsabkommen zuvor zustimmen, kann der Austritt auch vorzeitig erfolgen. Da weiterhin keine Einigung über den Austrittsvertrag besteht, wird die Wahrscheinlichkeit eines ungeregelten „Brexits“ immer wahrscheinlicher.

Im schlimmsten Fall könnte das Zollgrenzen und damit einhergehende lange Wartezeiten an den Grenzen bedeuten. Der Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU könnte vor allem in der ersten Phase massiv gestört werden.

Wir verfolgen die Lage natürlich genau und haben uns mit den schon jetzt verfügbaren Informationen umfassend auf einen „No Deal“ Szenario vorbereitet. Unsere eigenen Prozesse haben wir aus heutiger Sicht so angepasst, dass wir Ihre Sendungen auch nach einem harten Brexit soweit wie möglich wie gewohnt abwickeln können. Spätere Anpassungen sind natürlich nicht ausgeschlossen, da die Brexit Verhandlungen noch im Gange und finale Regelungen weiterhin nicht in Sicht sind.

Was wir derzeit nicht absehen und schon gar nicht beeinflussen können, sind die voraussichtlichen Wartezeiten an den Fähren oder am Eurotunnel. Wir bitten unsere Kunden ausdrücklich Wartezeiten mit einzukalkulieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns das Recht auf etwaige Preisanpassungen vorbehalten müssen.

Aufgrund der möglichen Zollgrenzen weisen wir unsere Kunden zudem auf die einhergehenden Verpflichtungen der Verlader gegenüber dem Zoll hin. Eine gute Vorbereitung ist sehr wichtig, da unvollständige Angaben und Dokumente zu weiteren Verzögerungen im gesamten Prozess führen.

Aktuelle Informationen bieten wir unseren Kunden auch über unsere Brexit Website, die Sie unter

https://www.de.dsv.com/unternehmen/Brexit

aufrufen können.

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