Blog-Eintrag -

Frau Brinkema berät zu medizinrechtlichen Fragen

In der UPD Zentrale in Berlin berät Tamila Brinkema per Telefon und in der Beratungsstelle Potsdam auch persönlich zu verschiedenen medizinrechtlichen Fragen. Für unseren Blog hat sie ein bisschen aus ihrem Alltag als Beraterin erzählt.

Tamila Brinkema, Volljuristin der UPD


1. Was machen Sie zuerst, wenn Sie morgens in der UPD „Zentrale“ / der lokalen Beratungsstelle ankommen?

Ich bereite mich bei einer Tasse Kaffee auf die anstehenden Termine vor.

2. Was mögen Sie besonders an Ihrem Beruf/Ihrer Arbeitsstelle?

Die vielfältige Thematik rund um das Thema Gesundheit. Mir gefällt die Zusammenarbeit sowohl in unserem juristischen Team, als auch mit den Kollegen aus dem medizinischen Bereich. Der gemeinsame Austausch bereichert uns gegenseitig und man lernt täglich neue Sachen dazu.

3. Mit welcher Auskunft konnten Sie einem Kunden schon einmal sehr helfen?

Es gab zahlreiche erfreuliche positive Feedbacks der Ratsuchenden zu unterschiedlichen Hilfestellungen wie z.B. zum Thema Krankengeld, Probleme mit den Ärzten oder Kliniken, Behandlungsfehler und vieles mehr. Viele Ratsuchende sind mit unserer Beratungsleistung sehr zufrieden und empfehlen uns im Familien- und Freundeskreis weiter. Wir freuen uns natürlich immer darüber, wenn wir mit unserer Beratung den Menschen weiterhelfen können.

4. Sie haben sicherlich von den Vorwürfen des TK-Chefs Jens Baas gehört. Was würden Sie Patienten raten, die das Gefühl haben, dass bei Ihnen falsche Diagnosen dokumentiert wurden?

Der Patient sollte zunächst überprüfen, ob tatsächlich eine falsche Diagnose dokumentiert wurde. Grundlage ist die Patientendokumentation des Arztes. Der Patient hat gemäß § 630 g BGB einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenakte. Der Arzt hat ihm auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.

Sollte sich der Verdacht einer falschen Diagnose bestätigen, empfiehlt sich zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Arzt und die Benachrichtigung der Krankenkasse. Bei einer nachweislich falschen Diagnosestellung kann der Patient unter Umständen die Korrektur verlangen sowie gegen den Arzt Schadensersatzansprüche geltend machen. In einem solchen Fall empfiehlt sich eine rechtliche Beratung von einem Fachanwalt für Medizinrecht.

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Markus Hüttmann

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