Blog-Eintrag -

Raquel Reng - Juristische Expertin (1st Level Recht)

Raquel Reng ist jeden Tag mit Freude bei der Arbeit und hilft Ihnen besonders gern, wenn Sie rechtliche Beratung rund um die Pflege brauchen. 

1. Was mögen Sie besonders an Ihrem Beruf bei der UPD?

Wenn ich mit meiner Arbeit dazu beitragen kann, Kranken, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen das Leben ein bisschen leichter zu machen, bin ich froh.

2. Welche Frage wird Ihnen am häufigsten gestellt? Was meinen Sie, wieso kommt diese Frage so oft auf?

Einen Schwerpunkt unserer Beratung bildet der Bereich zum Thema Krankengeld. Viele Ratsuchende fragen, was sie tun können, wenn die Krankenkasse die Krankengeldzahlung einstellt, weil der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sie für arbeitsfähig hält, der behandelnde Arzt aber weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit feststellt. In dieser Situation haben viele Menschen Existenzängste, weil sie nicht wissen, wie es finanziell für sie weitergeht.

3. Was ist Ihre besondere Expertise?

Als juristische Expertin für das Thema Pflege unterstütze ich Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, schule meine Kollegen zur Pflegerechtsberatung und vertrete die UPD auf Veranstaltungen und in den Medien.

4. Welchen Tipp geben Sie Ratsuchenden, wenn es um die Frage geht: Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Beruf und die Pflege eines Angehörigen besser miteinander zu vereinbaren?

Holen Sie sich Hilfe!

Sie können durch Leistungen der Pflegeversicherung entlastet werden. Hier einige Beispiele: Bei der stundenweisen Verhinderungspflege übernimmt eine Ersatzpflegeperson Ihre Aufgaben, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird. Einrichtungen der Tagespflege und Nachtpflege können mitbetreuen. Auch ein ambulanter Pflegedienst kann im Rahmen der sogenannten Kombinationspflege einen Teil Ihrer Aufgaben übernehmen. Mit einem Entlastungsbetrag und einem Umwandlungsanspruch können vielfältige Angebote finanziert werden, beispielsweise eine Haushaltshilfe, die Sie im Alltag unterstützt. Zusätzlich können Sie durch die sogenannte Pflegezeit und die Familienpflegezeit Ihre Wochenarbeitszeit reduzieren, vorausgesetzt Ihr Arbeitgeber beschäftigt eine Mindestanzahl an Beschäftigten. Ein Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben fängt dabei Ihren Verdienstausfall auf.

Themen

  • Gesundheitswesen, Pflege

Kategorien

  • blog

Kontakt

Markus Hüttmann

Pressekontakt Pressereferent 0049 (0)30-868721-140