Pressemitteilung -

​Auslandsaufenthalt trotz Krankschreibung – Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) erklärt, was Versicherte jetzt wissen müssen

Berlin, 09. Oktober 2019

In den meisten Bundesländern haben mittlerweile die Herbstferien begonnen. Jetzt in der Reisezeit erkundigen sich viele Ratsuchende bei der Unabhängigen Patientenberatung, ob während des Auslandsurlaubs Krankengeld weitergezahlt wird. Die UPD informiert über die aktuelle Rechtsprechung und erklärt, worauf Versicherte achten müssen, um in dieser Zeit Krankengeld zu erhalten.

Wer als gesetzlich Versicherter längere Zeit krank ist und vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält, muss bei einer Herbstreise ins EU-Ausland nicht um sein Krankengeld fürchten. In einem aktuellen Urteil hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass Krankenkassen eine Zustimmung zur Reise sowie die Weiterzahlung des Krankengeldes nicht verweigern dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass der Erkrankte vor Antritt der Reise seine Krankenkasse über den Auslandsaufenthalt informiert und für den Reisezeitraum eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit vorlegt. 

„Ihre Zustimmung dürfen Krankenkassen nur mit der Begründung verweigern, dass der Versicherte geplante Untersuchungen nicht wahrnehmen kann oder sich sonstige Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch ergeben. Auf andere – wie etwa medizinische Gründe – darf sich die Krankenkasse nicht berufen“, erläutert Heike Morris, juristische Leiterin der UPD. „Wir raten daher vorzusorgen. Während der Reise sollte eine Person des Vertrauens regelmäßig die Post des erkrankten Reisenden durchsehen und der Versicherte für die Krankenkasse erreichbar sein.“ Vereinbarte Untersuchungs- und Therapietermine dürfen nicht in die Reisezeit fallen.

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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragenselbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die unabhängige, neutrale, kostenfreie und evidenzbasierte Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, Post, Mail, oder Onlineberatung, in den 30 festen Beratungsstellen und an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei UPD-Mobile angesteuert werden.

Neben medizinischen Fachteams und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen gehören auch Juristen und Sozialversicherungsfachangestellte zum UPD-Beraterteam.

Dem gesetzlichen Auftrag (§ 65b des Sozialgesetzbuchs V) entsprechend macht die Patientenberatung über die individuelle Beratung hinaus Politik und Entscheidungsträger auf Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen aufmerksam, unterbreitet Lösungsvorschläge aus Patientensicht und stärkt auf diese Weise die Patientenorientierung im Gesundheitswesen.

UPD – Die kostenlose Patientenauskunft für Deutschland im Serviceüberblick

Die telefonische Beratung der UPD steht über – aus allen Netzen, auch Mobilfunk – kostenlose Rufnummern auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung und ist wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, Zeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fremdsprachige Angebote: Beratung Türkisch, Rufnummer: 0800 011 77 23, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Russisch, Rufnummer: 0800 011 77 24, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Arabisch, Rufnummer: 0800 332 212 25, Zeiten: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.

Der Beratungs-Service vor Ort oder im UPD Beratungsmobil kann nach telefonischer Terminabstimmung genutzt werden, und zwar unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 011 77 25 (Zeiten: Mo – Fr 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr)..

Die Adressen der 30 Vor-Ort-Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen das Beratungsmobil Halt macht, stehen unter www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen, auch zu Online-Beratungsmöglichkeiten und der App, finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook, Twitter oder Vimeo.


Kontakt

Markus Hüttmann

Pressekontakt Pressereferent 0049 (0)30-868721-140