Pressemitteilung -

Gut verdrahtet: Zahnspangen für Kinder – Worauf Eltern achten sollten

Berlin, Oktober 2018 – Über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen trägt irgendwann einmal eine Zahnspange. Fakt ist: Das kann richtig teuer werden. Viele Eltern sind wegen der hohen Kosten und Behandlungsalternativen verunsichert und wenden sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Was zahlt die Krankenkasse? Was hat es mit der „Kassenspange“ auf sich? Wann lohnt sich eine Zweitmeinung? Und welche Fragen sollte man dem Kieferorthopäden stellen? Die UPD klärt auf und ist mit ihrer neutralen und kostenfreien Beratung unter der Nummer 0800 011 77 22 an 80 Stunden in der Woche erreichbar.

„Oft sind Eltern und Kinder unsicher, ob eine kieferorthopädische Behandlung überhaupt notwendig ist“, sagt Dr. Johannes Schenkel. „Eine Zahnspange kann ratsam sein, wenn die Zahn- und Kieferfehlstellungen zu medizinischen Problemen wie Kopf- und Rückenschmerzen, Muskelverspannungen, Zähneknirschen oder Sprechstörungen führen können.“ Neben medizinischen können auch ästhetische Gründe für eine Zahnspange sprechen. Da in diesem Fall keine medizinische Notwendigkeit für eine Zahnspange besteht, übernehmen die Kassen keine Kosten.

Wann zahlt die Krankenkasse?

Im ersten Schritt prüft der Kieferorthopäde Zahn- und Kieferstellung und stuft diese in die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 ein. Stellt er bei der Untersuchung den KIG-Behandlungsgrad 3, 4 oder 5 fest, übernimmt die Krankenkasse die Kosten – allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr. Das ist der Fall, wenn beispielsweise Kiefer- oder Zahnstellung das Beißen, Kauen, Sprechen, Atmen, den Mundschluss oder die Gelenkfunktion beeinträchtigen. Wichtig zu wissen: Die Eltern tragen vorerst einen Eigenanteil von 20 Prozent der Behandlungskosten. Erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet die Kasse das Geld zurück. „Eltern und Kinder sollten darauf achten, die Zahnspange wie vorgeschrieben zu tragen und die Zähne regelmäßig und richtig zu pflegen“, rät Dr. Schenkel. Wird die Behandlung abgebrochen bleiben die Eltern auf dem Eigenanteil sitzen.

Was zahlt die Krankenkasse?

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten, zahlt sie für die einfachste Versorgung. Eltern und Kind haben dann ein Recht auf die sogenannte „Kassenzahnspange“. Sie soll eine „wirtschaftliche, zweckmäßige und ausreichende Therapie“ sicherstellen. Wünschen Eltern oder Kinder darüber hinaus gehende Leistungen – zum Beispiel teurere und modernere Materialien wie Keramik (zahnfarbene Brackets)- statt Metall Brackets – müssen diese Mehrleistungen aus eigener Tasche bezahlt werden. Was man wissen sollte: Der Vertragskieferorthopäde muss gesetzlich Versicherte auf die zuzahlungsfreie kieferorthopädische Behandlung hinweisen. Nicht jeder Arzt kommt dieser Pflicht nach, wie wir aus Beschwerden von Ratsuchenden wissen. Unser Tipp: „Lassen Sie sich und dem Kind das Kassenmodell und alternative Selbstzahler-Modelle vom Kieferorthopäden zeigen. Nehmen Sie diese in die Hand und vergleichen Sie die Unterschiede. Ein Kassenmodell ist nicht per se schlecht. In jedem Fall erfüllt es den medizinischen Zweck auf wirtschaftliche Weise“, so Dr. Johannes Schenkel.

Mehr Transparenz – Kosten verstehen

Der Kieferorthopäde ist auch verpflichtet, dem Patienten vor der Behandlung eine detaillierte Kostenaufstellung mitzugeben. Dieser Heil- und Kostenplan soll für Klarheit bei den Behandlungskosten sorgen. Er erklärt, welche Leistung zu welchen Kosten geplant ist und wer die jeweiligen Kosten übernimmt. Auf Wunsch wirft die Patientenberatung gemeinsam mit dem Ratsuchenden einen Blick auf den Plan und beantwortet Fragen zu den Leistungen in Hinblick auf Vor- und Nachteile.

Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

Eine Zweitmeinung kann sinnvoll sein, wenn es um die Frage geht, ob gesunde Zähne in der Kieferorthopädie gezogen werden sollten oder nicht. Auch wenn sich Patienten unzureichend von ihrem Arzt aufgeklärt fühlen oder bei einem frühzeitigen kieferorthopädischen Therapiebeginn beim Milchzahngebiss lohnt eine Zweitmeinung.

Folgende Fragen sollte man vor der Behandlung stellen:

  • Was ist der individuelle Nutzen dieser Zusatzleistung?
  • Ist eine geringe Belastung für das Kind möglich?
  • Welche Risiken bestehen und was passiert, wenn nicht behandelt wird und stattdessen abgewartet und beobachtet wird?
  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wer sich darüber im Klaren ist, hat eine gute Grundlage für eine erfolgversprechende Behandlung.

Ihr Kind soll eine Zahnspange bekommen und Sie haben Fragen rund um die Therapiemöglichkeiten, Modelle, Behandlungsdauer, Risiken und Kosten? Das Team der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beantwortet Ihre Fragen gern.

Sie erreichen die UPD an 80 Stunden in der Woche kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr). Weitere Informationen und Beratungsangebote: www.patientenberatung.de

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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragenselbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die unabhängige, neutrale, kostenfreie und evidenzbasierte Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, Post, Mail, oder Onlineberatung, in den 30 festen Beratungsstellen und an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei UPD-Mobile angesteuert werden.

Neben medizinischen Fachteams und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen gehören auch Juristen und Sozialversicherungsfachangestellte zum UPD-Beraterteam.

Dem gesetzlichen Auftrag (§ 65b des Sozialgesetzbuchs V) entsprechend macht die Patientenberatung über die individuelle Beratung hinaus Politik und Entscheidungsträger auf Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen aufmerksam, unterbreitet Lösungsvorschläge aus Patientensicht und stärkt auf diese Weise die Patientenorientierung im Gesundheitswesen.

UPD – Die kostenlose Patientenauskunft für Deutschland im Serviceüberblick

Die telefonische Beratung der UPD steht über – aus allen Netzen, auch Mobilfunk – kostenlose Rufnummern auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung und ist wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, Zeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fremdsprachige Angebote: Beratung Türkisch, Rufnummer: 0800 011 77 23, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Russisch, Rufnummer: 0800 011 77 24, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Arabisch, Rufnummer: 0800 332 212 25, Zeiten: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.

Der Beratungs-Service vor Ort oder im UPD Beratungsmobil kann nach telefonischer Terminabstimmung genutzt werden, und zwar unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 011 77 25 (Zeiten: Mo – Fr 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr)..

Die Adressen der 30 Vor-Ort-Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen das Beratungsmobil Halt macht, stehen unter www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen, auch zu Online-Beratungsmöglichkeiten und der App, finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook, Twitter oder Vimeo.


Kontakt

Markus Hüttmann

Pressekontakt Pressereferent 0049 (0)30-868721-140