Pressemitteilung -

Komplizierte Regelungen verunsichern Ratsuchende – Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert über Verhinderungspflege

Pflegebedürftige sind auch auf Pflege angewiesen, wenn die private Pflegeperson aufgrund von Urlaub oder aus Krankheitsgründen verhindert ist. Deshalb gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Verhinderungspflege. Die Regelungen dazu empfinden Ratsuchende jedoch oft als schwer verständlich. Die Beratungszahlen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) aus dem Jahr 2018 zeigen, dass sie Unterstützung benötigen. Fast 3.000 von 6.800 Beratungen zum Thema Pflege betrafen die Verhinderungspflege.

Wenn eine pflegebedürftige Person zu Hause von einem Angehörigen, Nachbarn oder Freund gepflegt wird und diese private Pflegeperson erkrankt, wichtige Termine hat oder Urlaub machen möchte, kann Verhinderungspflege beantragt werden. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflegekraft für bis zu sechs Wochen im Jahr. Die gesetzlichen Regelungen sind jedoch kompliziert. Die Höhe der Zahlungen richtet sich zum Beispiel danach, ob die Ersatzkraft mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist.

Ratsuchende empfinden die gesetzlichen Regelungen als kompliziert und unübersichtlich

Für viele Ratsuchende ist die Beantragung von Verhinderungspflege jedoch mit Problemen verbunden. Sie monieren, dass das Gesetz danach unterscheidet, wer den Bedürftigen pflegt. Ist die Ersatzpflegekraft nahestehend (mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert oder lebt sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft), werden die Kosten nur bis zur Höhe des jeweiligen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen übernommen. Der Maximalbetrag dieses sogenannten Verhinderungspflegegeldes liegt je nach Pflegegrad zwischen 474 und 1.351,50 Euro im Jahr. Bei erwerbsmäßiger Pflege oder Pflege durch Nichtangehörige übernimmt die Pflegekasse dagegen die Kosten bis zum Maximalbetrag von 1.612 Euro. Dieser Betrag kann aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege auf bis zu 2.418 Euro jährlich aufgestockt werden. Auch dem Pflegebedürftigen nahestehende Ersatzpflegepersonen können ihre Aufwendungen wie z. B. Fahrkosten oder Verdienstausfall im Zusammenhang mit der Pflege zusätzlich geltend machen. Insgesamt übernimmt die Kasse aber nur Kosten von höchstens 2.418 Euro im Jahr.

Unverständnis ruft bei Ratsuchenden auch die Tatsache hervor, dass die Pflegekassen das beantragte Geld oftmals erst später auszahlen. So kann es dazu kommen, dass Pflegebedürftige vor finanziellen Problemen stehen.

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

  • Damit die Pflegekasse Verhinderungspflege bewilligt, muss sie den Pflegebedürftigen zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft haben. Außerdem muss der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate zuvor in häuslicher Umgebung von einer Pflegeperson gepflegt worden sein. Dabei muss noch kein Pflegegrad vorgelegen haben.
  • Die Pflegekassen können verlangen, dass die Kosten für eine Ersatzpflegekraft in Höhe von maximal 2.418 Euro im Jahr, nachgewiesen werden.
  • Das reguläre Pflegegeld wird während der tageweisen Verhinderungspflege um die Hälfte gekürzt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (die reguläre Pflegeperson ist am Tag weniger als acht Stunden verhindert) erfolgt keine Kürzung des Pflegegeldes. Es findet

dann auch keine Anrechnung auf die sechs Wochen = 42 Tage Verhinderungspflege im Jahr statt.

Die meisten Pflegekassen stellen das Antragsformular für Verhinderungspflege online zur Verfügung. Die Leistung muss nicht im Voraus beantragt werden.

Die hohen Beratungszahlen zeigen, dass Ratsuchende Unterstützung dabei benötigen, die komplizierten Regelungen einzuordnen und zu verstehen. Die Unabhängige Patientenberatung hilft ihnen dabei und steht an 80 Stunden in der Woche kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr) zur Verfügung. Weitere Informationen und Beratungsangebote unter: www.patientenberatung.de.

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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragenselbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die unabhängige, neutrale, kostenfreie und evidenzbasierte Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, Post, Mail, oder Onlineberatung, in den 30 festen Beratungsstellen und an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei UPD-Mobile angesteuert werden.

Neben medizinischen Fachteams und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen gehören auch Juristen und Sozialversicherungsfachangestellte zum UPD-Beraterteam.

Dem gesetzlichen Auftrag (§ 65b des Sozialgesetzbuchs V) entsprechend macht die Patientenberatung über die individuelle Beratung hinaus Politik und Entscheidungsträger auf Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen aufmerksam, unterbreitet Lösungsvorschläge aus Patientensicht und stärkt auf diese Weise die Patientenorientierung im Gesundheitswesen.

UPD – Die kostenlose Patientenauskunft für Deutschland im Serviceüberblick

Die telefonische Beratung der UPD steht über – aus allen Netzen, auch Mobilfunk – kostenlose Rufnummern auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung und ist wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, Zeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fremdsprachige Angebote: Beratung Türkisch, Rufnummer: 0800 011 77 23, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Russisch, Rufnummer: 0800 011 77 24, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Arabisch, Rufnummer: 0800 332 212 25, Zeiten: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.

Der Beratungs-Service vor Ort oder im UPD Beratungsmobil kann nach telefonischer Terminabstimmung genutzt werden, und zwar unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 011 77 25 (Zeiten: Mo – Fr 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr)..

Die Adressen der 30 Vor-Ort-Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen das Beratungsmobil Halt macht, stehen unter www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen, auch zu Online-Beratungsmöglichkeiten und der App, finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook, Twitter oder Vimeo.


Kontakt

Markus Hüttmann

Pressekontakt Pressereferent 0049 (0)30-868721-140