Pressemitteilung -

Selbstzahlerleistung beim Arzt abgelehnt – Behandlung verweigert! Patienten suchen Rat bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)

Berlin, 29. Oktober 2019. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) waren mit knapp 1000 Beratungen im vergangenen Jahr oft Gegenstand von rechtlichen sowie medizinischen Beratungen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Die Spitze des Eisbergs: Ratsuchende beklagen, dass ihr Arzt die weitere Behandlung verweigerte, nachdem sie im Erstgespräch eine IGeL ablehnten.

Jedem zweiten gesetzlich versicherten Patienten werden Leistungen angeboten, die in der Arztpraxis selbst bezahlt werden müssen. Diese Leistungen heißen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Sie gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und können zusätzlich zu den von der Krankenkasse abgedeckten notwendigen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der Patient selbst. „Bietet Ihnen Ihr Arzt bereits vor Beginn der Behandlung eine IGeL an und macht die weitere Behandlung sogar von einer Inanspruchnahme abhängig, können Sie sich wehren“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der UPD. Wegen einer nicht in Anspruch genommenen IGeL darf keine medizinisch notwendige Behandlung verweigert werden. „In einem solchen Fall sollten Sie die Kassenärztliche Vereinigung oder die zuständige Ärztekammer informieren“, betont Morris.

Große Unsicherheit hinsichtlich des medizinischen Nutzens

Zu den am häufigsten angebotenen und durchgeführten IGeL gehören die Messung des Augeninndrucks zur Früherkennung eines Glaukoms (grüner Star) sowie der Ultraschall von Eierstöcken und Brust im Rahmen der Krebsvorsorge. Dabei ist der medizinische Nutzen der Leistungen oft umstritten. „Es liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes, seine Patienten vor Beginn der Behandlung umfassend über die Gesundheitsleistungen aufzuklären“, sagt Morris. „Dabei muss er sowohl über den wissenschaftlich belegten Nutzen als auch über die möglichen Risiken informieren.“ Zusätzliche Informationen über Nutzen und Schaden Individueller Gesundheitsleistungen bietet der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) in Form eines IGeL-Monitors an.

Belastetes Vertrauensverhältnis zum Arzt

Neben der Information über den medizinischen Nutzen einer IGeL muss das ärztliche Aufklärungsgespräch auch auf die Kosten dieser Leistung hinweisen. Eine exakte, allgemeingültige Preisliste für IGeL gibt es nicht, da sie nur einer beschränkten Preiskontrolle unterliegen. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Aufwand und von der jeweiligen Ziffer der ärztlichen Gebührenordnung ab. So kann etwa ein Test zur Hautkrebsfrüherkennung zwischen 20 und 50 Euro kosten. Dies kann beim Patienten das Gefühl hervorrufen, dass die finanziellen Interessen des Arztes seinen medizinischen Überlegungen übergeordnet sind. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird dadurch nachhaltig beeinträchtigt. Auch das Gefühl, die Leistung sei aufgedrängt, trägt zum Misstrauen bei. In diesem Fall können sich Patienten bei der Patientenberatung aufklären lassen – auch in Bezug auf den Nutzen einer IGeL. 

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Über die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, UPD

Die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) mit Sitz in Berlin ist eine gemeinnützige Einrichtung. Sie hilft Ratsuchenden, sich im deutschen Gesundheitssystem besser zurechtzufinden und Entscheidungen im Hinblick auf medizinische oder sozialrechtliche Gesundheitsfragenselbstbestimmt, eigenverantwortlich und auf informierter Grundlage zu treffen.

Gut erreichbar, bürgernah, qualifiziert: Das Beratungsangebot der UPD

Die unabhängige, neutrale, kostenfreie und evidenzbasierte Beratung der UPD ist für alle Menschen in Deutschland zugänglich – egal, ob sie gesetzlich, privat oder nicht krankenversichert sind. Ratsuchende können die Patientenberatung unkompliziert und auf vielen Wegen erreichen: per Telefon, Post, Mail, oder Onlineberatung, in den 30 festen Beratungsstellen und an weiteren 100 Standorten in Deutschland, die regelmäßig von einem der drei UPD-Mobile angesteuert werden.

Neben medizinischen Fachteams und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen gehören auch Juristen und Sozialversicherungsfachangestellte zum UPD-Beraterteam.

Dem gesetzlichen Auftrag (§ 65b des Sozialgesetzbuchs V) entsprechend macht die Patientenberatung über die individuelle Beratung hinaus Politik und Entscheidungsträger auf Fehlentwicklungen im Gesundheitswesen aufmerksam, unterbreitet Lösungsvorschläge aus Patientensicht und stärkt auf diese Weise die Patientenorientierung im Gesundheitswesen.

UPD – Die kostenlose Patientenauskunft für Deutschland im Serviceüberblick

Die telefonische Beratung der UPD steht über – aus allen Netzen, auch Mobilfunk – kostenlose Rufnummern auf Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung und ist wie folgt erreichbar: Beratung in deutscher Sprache, Rufnummer: 0800 011 77 22, Zeiten: montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Fremdsprachige Angebote: Beratung Türkisch, Rufnummer: 0800 011 77 23, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Russisch, Rufnummer: 0800 011 77 24, Zeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr; Beratung Arabisch, Rufnummer: 0800 332 212 25, Zeiten: dienstags 11.00 bis 13.00 Uhr und donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.

Der Beratungs-Service vor Ort oder im UPD Beratungsmobil kann nach telefonischer Terminabstimmung genutzt werden, und zwar unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 011 77 25 (Zeiten: Mo – Fr 8.00 bis 22.00 Uhr, Sa 8.00 bis 18.00 Uhr)..

Die Adressen der 30 Vor-Ort-Beratungsstellen sowie eine Übersicht über die 100 Städte, in denen das Beratungsmobil Halt macht, stehen unter www.patientenberatung.de.

Weitere Informationen, auch zu Online-Beratungsmöglichkeiten und der App, finden Ratsuchende unter www.patientenberatung.de, Facebook, Twitter oder Vimeo.


Kontakt

Markus Hüttmann

Pressekontakt Pressereferent 0049 (0)30-868721-140