Pressemitteilung -

Entscheidende Weichenstellung im VW-Dieselskandal: Bundesgerichtshof spricht geschädigtem Verbraucher Schadensersatz zu

Im fünften Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute das erste höchstrichterliche Urteil verkündet. Der VI. Zivilsenat entschied, dass die Volkswagen AG in Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und die Käufer Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung geltend machen können (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19). Im Dieselskandal hat der Wolfsburger Autobauer vor dem BGH damit eine deutliche Niederlage erlitten. Medienberichten zufolge sind noch rund 60.000 Verfahren gegen VW anhängig. Da die Land- und Oberlandesgerichte der Auffassung des BGH folgen, können viele Kläger mit dem kundenfreundlichen BGH-Urteil ihr Verfahren deutlich schneller zu einem erfolgreichen Ende bringen. Darüber hinaus ist das Urteil auch deshalb von außerordentlicher wirtschaftlicher Bedeutung für alle Betroffenen im Abgasskandal, weil es Signalwirkung für andere Motoren des VW-Konzerns und andere Hersteller hat.

Der Sachverhalt zum Fall vor dem BGH

Der Kläger hatte im Jahr vor Bekanntwerden des VW-Dieselskandals im Januar 2014 einen gebrauchten VW Sharan 2.0 TDI match von einem freien Händler zu einem Preis von 31.490,- € brutto gekauft. In diesem Auto ist der Dieselmotor des Typs EA189 verbaut, dessen illegale Technik dafür sorgt, dass die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten werden. Der Käufer machte daraufhin Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den VW mit der Begründung geltend, das Fahrzeug habe eine unzulässige Abschalteinrichtung aufgewiesen. Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage zunächst abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hin hat das Oberlandesgericht Koblenz VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos verurteilt. Daraufhin hatten beide Parteien Revision eingelegt.

BGH-Urteil im Dieselskandal: VW muss Käufer Schadenersatz zahlen

Der BGH bestätigte im Wesentlichen das Urteil es OLG Koblenz und damit den Anspruch des Käufers auf Schadensersatz nach §826 BGB. Die Karlsruher Richter kommen mit dem heutigen Urteil zu dem Schluss, dass der Käufer eines VW-Autos mit Motorentyp EA 189 bewusst getäuscht wurde. Während der Käufer darauf vertraute, ein einwandfreies und umweltfreundliches Auto zu kaufen, sei es tatsächlich von einer Betriebsbeschränkung oder sogar der Stilllegung bedroht gewesen. Hätte der VW-Kunde von der Abschalteinrichtung gewusst, hätte er das Auto nicht gekauft. Das später durchgeführte Softwareupdate ändere daran nichts. Denn nach Ansicht der Richter ist der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstanden. Im Ergebnis erhält der Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, Zug um Zug gegen Rückgabe des Autos zurück.

Beste Chancen auf Schadensersatz bei Individualklage

Die BGH-Richter hatten in der Verhandlung vor knapp drei Wochen erkennen lassen, dass dem Kunden aus ihrer Sicht Schadenersatz mit Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zusteht. Für die vielen Tausend ähnlich gelagerten Fälle, über welche die Gerichte noch nicht rechtskräftig entschieden haben, ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen jetzt frei. Das gilt sowohl für Neuwagen- als auch für Gebrauchtwagenkäufer.

VW-Musterfeststellungsklage: Widerruf des Vergleichs mit VW

Kurz vor der Entscheidung des BGH im VW-Dieselskandal hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen im Namen von mehreren Hunderttausend Dieselbesitzern mit VW ausgehandelt einen Vergleich ausgehandelt. Anspruchsberechtigte der Musterfeststellungsklage mussten sich vor der Entscheidung des BGH im Dieselskandal, konkret bis zum 30. April 2020, entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot von VW annehmen wollten. Dabei sind die Vergleichsbeträge oft geringer als die Höhe des Schadenersatzanspruches bei einer Individualklage. Wer einen Vergleich abgeschlossen hat, sollte den Widerruf des Vergleichs prüfen lassen. Aufgrund von Formfehlern ist ein Widerruf auch nach der regulären 2-Wochen-Frist möglich. 

Weitere Urteile des BGH im Dieselskandal folgen

Der BGH hat bereits die nächsten Verhandlungen angesetzt. Der zuständige VI. Senat verhandelt am 21. Juli 2020 und 28. Juli 2020 wegen weiterer Fälle in Verfahren gegen VW wegen Abgasmanipulation. Denn es gibt noch andere Konstellationen, beispielsweise wenn VW-Kunden ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. Auch über die zahlreiche Klagen gegen andere Autohersteller wie zum Beispiel gegen BMW oder Daimler gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung.

Jetzt Ansprüche kostenfrei prüfen lassen

Im Zuge des Dieselskandals haben unterschiedlichste Hersteller Millionen von Autofahrern getäuscht. Sie belasten der Wertverlust ihres Dieselautos, drohende Fahrverbote oder sogar Fahrzeugstilllegungen. Sofern Sie eines der betroffenen Modelle erworben haben, stehen Ihnen Ansprüche gegen die Hersteller der manipulierten Fahrzeuge zu. Aufgrund der Tatsachenlage ist davon auszugehen, dass auch weitere Hersteller wie Daimler und BMW, ihre Kunden bewusst getäuscht haben, indem eine Software aufgespielt wurde, die eine signifikante Manipulation der Abgaswerte bewirkt. Auch für diese Kunden sind die Erfolgsaussichten auf Schadensersatz nun enorm gut.

Themen

  • Rechtsfragen

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann:

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Kontakt

Christopher Kress

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Georgios Aslanidis

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Andreas Frank

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711-9308110

Annekatrin Schlipf

Pressekontakt Wirtschaftsjuristin Marketing & PR