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Entscheidende Weichenstellung im VW-Dieselskandal: Bundesgerichtshof spricht geschädigtem Verbraucher Schadensersatz zu
Im fünften Jahr nach Bekanntwerden des Dieselskandals hat der Bundesgerichtshof heute das erste höchstrichterliche Urteil verkündet. Der VI. Zivilsenat entschied, dass die Volkswagen AG in Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat und Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen können (BGH, Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19).
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