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Erfolg für den stationären Vertrieb: Reisebüros brauchen keine GEMA Gebühren zu bezahlen

Berlin/Geschwand, 4.05.2016

Nachdem im Juni letzten Jahres ein Urteil des Bundesgerichtshof zur GEMA freien Nutzung von Musik in Wartezimmern für Aufsehen sorgte, wurde jetzt vor dem Amtsgericht Leipzig auf Initiative des Vereins Dresdner Reisebüros e.V., dessen Mitglied auch Schmetterling ist, eine wichtige Entscheidung getroffen. 

Da ein Reisebüro nicht als "Öffentlichkeit, die aus recht vielen Personen besteht" zu bezeichnen ist, ist damit auch der stationäre Vertrieb von der Bezahlung der GEMA Gebühren befreit.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie beigefügter Pressemeldung des asr Bundesverbandes.

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