Pressemitteilung -

Abmahnungen an Reisebüros: Die Schmetterling Kooperation schafft Präzedenzfall

Geschwand, 06.09.2018. Seit Wochen erschüttert die Abmahnwelle der rs reisen & schlafen GmbH aus Hamburg die Branche. Abgemahnt werden etwa fehlerhaftes oder fehlendes Impressum und mangelnde Angaben bei den Datenschutzrichtlinien.

Seit Bekanntwerden der Abmahnungen durch die Hamburger rs reisen & schlafen GmbH und ihrem Leipziger Anwalt ist die Schmetterling Kooperation aktiv für ihre Partner da. Als starker Partner sieht sich die Schmetterling Kooperation in der Pflicht, sich gegen die Abmahnwelle der rs zur Wehr zu setzen und sich schützend vor die Kooperationspartner zu stellen. Daher hat sich die Schmetterling Kooperation entschieden, mit einem „Musterverfahren“ gegen die Abmahner vor Gericht zu ziehen, um zu klären, ob die Hamburger rs reisen & schlafen GmbH überhaupt als Reisevermittler tätig und somit abmahnberechtigt ist.

Die Schmetterling Kooperation hat ihre Partner bereits frühzeitig regelmässig auf die bevorstehende Gesetzesänderung, sowie deren Risiken bei Nichtbeachtung über die verschiedensten Kanäle informiert. Nutzer des Homepage-Managers QUADRA zum Beispiel profitieren von einer automatischen, datenschutzkonformen Anpassung des Systemimpressums.

Themen

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