News -

Füllett - die ökologische Alternative

Das die knusprig gebackenen Füllett u. a. perfekt für Pfannengerichte, Aufläufe oder auch Suppen im ToGo / Take away - Bereich bzw. auch bei Event Caterings, Front – Cooking  u. ä. einsetzbar sind, wissen schon viele Unternehmen.

Dabei spielt oft vor allem der ökologische Gedanke, das heißt auch die Müllvermeidung, eine große Rolle.

Seit kurzer Zeit hat auch einer der größten Tierparks in Deutschland die Füllett im Einsatz.  Im ZOO Berlin, einem Unternehmen der Schuler Gastronomie (http://www.schuler-gastronomie.de) wird das Füllett im Bistro am Vogelhaus für eine leckere Reis- bzw. Nudelpfanne eingesetzt - und den Gästen schmeckt es!

Die MAXI- Füllett bieten Portionsgrößen bis ca. 330 g – also durchaus eine „Sattmacherportion“.

Und da diese außergewöhnlich hergestellte Backware ja außerdem sehr feuchtigkeitsbeständig ist, lassen sich neben „fester Nahrung“ auch Suppen einfüllen – welche Backware kann das schon von sich behaupten?

Gerade im ToGo / Take away Bereich sollte mehr der ökologische als der finanzielle Gedanke eine Rolle spielen. Da dem Gast das Füllett durchaus als (noch dazu kalorienarme!) Backware schmackhaft gemacht werden kann, sollte der Preis eigentlich nicht wirklich die Hauptrolle spielen.

Vor allem auch das „jugendliche Klientel“ findet es durchaus „cool“ wenn man hinterher sein „Geschirr“ mit aufessen kann.

Wie auch immer das Füllett einzuordnen ist: eine „essbare Verpackung“  ist es keinesfalls – vielmehr  ist es eine 100%  Backware, das heißt ein Lebensmittel! Und Reste sind Speiseabfall- nicht mehr und nicht weniger.

Im Gegensatz dazu werden z. B. die aus Mais- oder Kartoffelstärke hergestellten Trays meist nicht von Lebensmittel- sondern von Verpackungsmittelherstellern produziert– und damit nicht nach lebensmittelrechtlichen Normen! Wer also denkt, man könne diese Produkte wirklich unbedenklich essen, der irrt.

Spätestens beim Umsatzsteuersatz macht sich der Unterschied zwischen „wirklich essbar“ und „Müll“ fest: Füllett®, die Backware, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von nur 7% während die soeben erwähnten Produkte als „essbare Verpackung“ mit 19% versteuert werden müssen.

Abweichend davon die nicht wirklich für o. g. Anwendungen geeigneten, schnell durchweichten und stark bruchgefährdeten Waffelschalen, welche oft unverständlicher Weise als „Cateringgeschirr“ angepriesen werden. Die gleiche Besteuerung ist dann aber auch die einzige Gemeinsamkeit zwischen einem Füllett und einer Waffel- auch wenn auf den ersten Blick durchaus schnell eine Verwechslungsgefahr auftreten kann. Durch die eigenwillige Form des Füllett hat es aber durchaus einen hohen Wiedererkennungswert – nur dann ist es das „Original“! Und wer einmal die konkurrenzlosen Anwendungsmöglichkeiten der Füllett schätzen gelernt hat, hat kaum noch einen Blick für andere Produkte.

Themen

  • Technologie, allgemein

Kontakt

Marion Thiele

Pressekontakt Geschäftsführerin 0049 351 3190 5605

Zugehörige Meldungen