Pressemitteilung -

Steuererklärung Rentner Befreiung - Antrag auf Steuerbefreiung - Rentner in El Salvador

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet Post an viele Rentner weltweit, so auch nach El Salvador. Diese Post besteht entweder aus dem Aufforderungsschreiben zur Abgabe einer Steuererklärung oder den in beschränkter Veranlagungsform erstellten Steuerbescheiden.

Da allerdings zwischen der Bundesrepublik Deutschland und El Salvador kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, welches besagt, dass Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in welchem der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat, ist Deutschland somit berechtigt, diese Steuerbescheide zu erlassen.

Sollten Sie in El Salvador Ihren Wohnsitz haben und ein Schreiben vom Finanzamt Neubrandenburg erhalten, gilt es schnell zu handeln, da Deutschland das Besteuerungsrecht für die Einkünfte hat. Hierbei gibt es aber deutsche Wahlrechte.

Wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei, wir helfen Ihnen dabei, die Steuerforderungen des Finanzamtes zu prüfen.

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Die Steuerkanzlei Steffen Reum hat es sich zum Ziel gesetzt, deutschen Auslandsrentnern, deren Angehörigen und deutschstämmigen Rentner weltweit steuerliche Hilfestellung zu geben.

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet weltweit Steuerbescheide an diese Personengruppe. Davon sind jedoch viele Steuerbescheide überhöht und falsch.

Durch Ausübung deutscher Wahlrechte können wir in ca. 50 % aller Fälle die Steuern senken oder sogar ganz vermeiden. Bis jetzt konnten wir ca. 600 Rentnern weltweit helfen.

So erreichen Sie uns für weitere Hilfeleistung:
www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

www.steuern-rentner.com
Tel.: 0049 (0) 36961-70933

Kontakt

Sandra Schlotthauer

Pressekontakt 036961-699543