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Arbeitgeber ab 2019 in der Pflicht

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das bereits seit dem 01.01.2018 in Kraft ist, hat das Ziel, die betriebliche Altersversorgung in Deutschland zu stärken. Nun wird ein weiterer Schritt des BRSG umgesetzt: Arbeitgeber müssen ab 2019 alle bAV-Neuverträge mit 15 Prozent des Umwandlungsbeitrags des Mitarbeiters finanziell unterstützen.

Dass sich Arbeitgeber an der bAV ihrer Mitarbeiter beteiligen, ist nicht neu. Bisher war es allerdings eine freiwillige Leistung.

Pflicht für den Arbeitgeber, Vorteil für den Arbeitnehmer

Ab dem 1. Januar 2019 wird diese Leistung nun Pflicht. Der Gedanke dahinter ist, dass der Arbeitnehmer die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung weniger bezahlt, für die eigene Altersvorsorge nutzen kann. Durch die Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt, woraufhin auch weniger Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Bisher konnte der Arbeitgeber die gesparten Beträge behalten. Nun wird der Vorteil an den Arbeitnehmer weitergegeben.

Gute bAV-Modelle binden Mitarbeiter

Bereits heute nutzen viele Unternehmen den Arbeitgeber-Zuschuss zur bAV als Mittel, Fachkräfte ans Unternehmen zu binden. Auch im War for Talents kann ein gutes bAV-Modell entscheidend sein. Nicht nur, weil die Mitarbeiter attraktive Konzepte für ihre Altersvorsorge sehr schätzen, sondern auch, weil in der anhaltenden Niedrigzinsphase eine finanzielle Beteiligung durch den Chef ein echter Mehrwert ist.

Höhe des Zuschusses

Nicht für alle Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber 15 Prozent Zuschuss bezahlen. Es kommt auf die Einsparung an. Werden weniger als 15 Prozent an Sozialbeiträgen eingespart, dann fällt auch der Arbeitgeber-Zuschuss entsprechend geringer aus. Es sollen die tatsächlichen Einsparungen der Arbeitgeber an die Arbeitnehmer weitergegeben werden.

Bestehende Verträge

Das aktuelle Update gilbt für alle bAV-Verträge die ab dem 01.01.2019 neu geschlossen werden. Ab 2022 gibt es auch eine Arbeitgeber-Zuschuss-Pflicht für bestehende Verträge.

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