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Leistungen der Krankenkassen vergleichen  und Sonderkündigungsrecht nutzen / Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) zum Thema Zusatzbeiträge

Pressemitteilung -

Leistungen der Krankenkassen vergleichen und Sonderkündigungsrecht nutzen / Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) zum Thema Zusatzbeiträge

Wiesbaden. Zum Jahreswechsel sank der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Da der reduzierte Beitrag den meisten Kassen nicht ausreichen wird, können diese einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. fordert die Versicherten zum kritischen Leistungsvergleich und zum Nutzen des Sonderkündigungsrechtes auf.

Was viele nicht wissen: Durch die Einführung oder Erhöhung von Zusatzbeiträgen ergibt sich für die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht gemäß § 175, Absatz 4, SGB V. „Sofern zum 1. Januar ein Zusatzbeitrag eingeführt oder erhöht worden ist, besteht bis zum 31. Januar die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechtes. Vor diesem Hintergrund lohnt sich der Blick auf die Leistungen ihrer Krankenkasse, insbesondere ob und in welchem Umfang beispielsweise osteopathische Behandlungen übernommen werden“, verdeutlicht Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA), Vorsitzende des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V.

Die Verbandsvorsitzende regt an, die Einführung der Zusatzbeiträge zum Anlass zu nehmen, das Leistungsportfolio der eigenen Krankenkasse kritisch zu überprüfen und zu schauen, ob die Leistungen enthalten sind, die dem Versicherten persönlich wichtig sind. Vor diesem Hintergrund erneuert Prof. Marina Fuhrmann ihre Kritik an der Reduzierung der Kostenerstattung für osteopathische Behandlungen durch die Techniker Krankenkasse (TK) ab 2015. Diese habe die Rechnung vermeintlicher Einsparungen ohne die Kostenersparnisse durch Osteopathie für das Gesundheitssystem gemacht. Fachleute erwarten ein Nullsummenspiel oder sogar einen Netto-Einspareffekt.

„Auch wenn kein Kassenwechsel angestrebt wird, so können Sie objektiv vergleichen und Ihrer Kasse zurückmelden, auf welche Leistungen Sie als Versicherter und Kunde Wert legen. Eine umfassende Erstattung osteopathischer Behandlungen, wie durch inzwischen über 100 Krankenkassen bundesweit, sollte auf jeden Fall enthalten sein“, appelliert die VOD-Vorsitzende an die Versicherten und mahnt dazu, nur zu hoch qualifizierten Osteopathen zu gehen, wie sie in der Therapeutenliste des VOD unter www.osteopathie.de zu finden sind.

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Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. wurde als Fachverband für Osteopathie 1994 in Wiesbaden gegründet. Als ältester und mit derzeit 3600 Mitgliedern größter Berufsverband verfolgt der VOD im Wesentlichen folgende Ziele: Er fordert den eigenständigen Beruf des Osteopathen auf qualitativ höchstem Niveau. Er klärt über die Osteopathie auf, informiert sachlich und neutral und betreibt Qualitätssicherung im Interesse der Patienten. Darüber hinaus vermittelt der VOD hoch qualifizierte Osteopathen.  

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Michaela Wehr

Michaela Wehr

Pressekontakt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 4915202147105

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Im Interesse der Osteopathie - Der Berufsverband der Osteopathen

Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) wurde als Standesvertretung aller Osteopathen 1994 in Wiesbaden gegründet.

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- Er vermittelt qualifiziert osteopathisch behandelnde Therapeuten an Patienten weiter.

Als eingetragener, gemeinnütziger Verein zählt der VOD gegenwärtig mehr als 5100 Mitglieder, ist der älteste und größte deutsche Berufsverband und wird von einem Vorstand geleitet.

Auf europäischer Ebene vertritt der VOD die deutschen Osteopathen in der European Federation und Forum for Osteopathy (EFFO). Ein weiterer wichtiger Baustein der europäischen Arbeit des VOD ist die Zielsetzung, die Osteopathie-Ausbildungsstandards zu harmonisieren. Die Vorbereitungen hierfür finden dem European Committee for Standardization (CEN) statt.

Der VOD ist 2009 als Vollmitglied in die weltweit agierende Osteopathic International Alliance (OIA) aufgenommen worden und vertritt die deutschen Osteopathen nunmehr auch in dieser Organisation.

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