Pressemitteilung -
idealo weitet Schadensersatzklage gegen Google vor dem Landgericht Berlin auf 3,3 Milliarden Euro aus
Berlin/Wien, 21. Februar 2025 – idealo, der europäische Preisvergleich mit Sitz in Berlin, setzt Rechtsstreit gegen Google mit erweiterter Schadensersatzklage in Höhe von mindestens 3,3 Milliarden Euro wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung vor dem Landgericht Berlin fort.
- idealo fordert mindestens 3,3 Mrd. Euro Schadensersatz von Google wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung und verlangt zusätzlich umfassende Auskunft über Traffic, Umsätze und Gewinne von Google.
- Hintergrund ist das wegweisende EuGH-Urteil vom 10.09.2024, das die systematische „Selbstbevorzugung“ von Google Shopping und den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch Google bestätigt.
- Mit dem laufenden Verfahren unterstreicht idealo seinen Einsatz für freien Wettbewerb und Verbraucherschutz und setzt zugleich ein Signal gegen monopolistische Praktiken zum Nachteil von Verbraucherinnen und Verbraucher und des E-Commerce.
idealo hat im laufenden Schadensersatzverfahren gegen Google wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung seine Replik eingereicht und erweitert zudem seine Klage. idealo fordert nunmehr von Google Schadensersatz in Höhe von mindestens 3,3 Milliarden Euro. Die Summe setzt sich zusammen aus der Schadensersatzforderung in Höhe von 2,69 Milliarden Euro zuzüglich der fälligen Zinsen auf die Forderung. Zudem verlangt das Unternehmen umfangreiche Auskunft über den von Google generierten Traffic, Umsätze und Gewinne im Zusammenhang mit dem Produkt- und Preisvergleichsdienst von Google in Deutschland. Damit soll der durch das mehr als 15 Jahre andauernde missbräuchliche Verhalten von Google entstandene Schaden für Wettbewerber, Verbraucherinnen und Verbraucher und den E-Commerce sichtbar werden.
Mit dieser Klage setzt sich idealo nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich für einen fairen Wettbewerb im Onlinehandel ein. Auch österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher sind direkt von der Problematik betroffen, da Google Shopping systematisch die Sichtbarkeit unabhängiger Preisvergleichsportale reduziert und damit die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden erheblich einschränkt. Als führender Preisvergleich in Deutschland und Österreich ist idealo seit Jahren eine der wichtigsten Anlaufstellen für Konsumentinnen und Konsumenten, die faire Preise und Transparenz im Onlinehandel suchen.
idealo reagiert damit auf die wegweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10.09.2024 in Sachen “Google Shopping”, die Rechtsklarheit darüber geschaffen hat, dass Google in der Google-Suche systematisch eine sogenannte “Selbstbevorzugung” durchführt und dadurch die Verbraucher:innen in missbräuchlicher Weise zu seinem eigenen Shopping-Angebot führt. Der EuGH bestätigte mit bindender Wirkung für alle nationalen Gerichte in der EU, dass Google durch die bewusste Bevorzugung seines eigenen Shopping-Dienstes seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht hat. Der Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin wurde über mehrere Jahre ausgesetzt, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Mit der erfolgten Einreichung des Schriftsatzes unterstreicht idealo seine Entschlossenheit, für einen freien und fairen Wettbewerb sowie Transparenz für die Verbraucher:innen einzutreten.
Albrecht von Sonntag, Co-Gründer und Beirat von idealo: “Durch das EuGH-Urteil steht fest, dass Google mit Google Shopping seine Marktmacht missbraucht und damit den dem Wettbewerb, dem E-Commerce und letztlich den Verbraucher:innen Schaden zufügt. Mit unserer Schadensersatzklage vor dem Berliner Landgericht unterstreichen wir unsere Forderung nach wirksamen Konsequenzen für missbräuchliches Verhalten auf europäischer und nationaler Ebene.”
“idealo ging es immer um einen transparenten und umfassenden Preisvergleich im Sinne der Verbraucher:innen – lange bevor es Google in Deutschland gab. 25 Jahre nach der Gründung müssen wir leider feststellen, dass wir uns mehr denn je für ihre Rechte einsetzen müssen. Mit diesem Verfahren geht es nicht nur um idealo, sondern um die Frage, wie weit wir Missbrauch von extremer Marktmacht zu Lasten der Wahlfreiheit der Verbraucher:innen zulassen wollen.”
“Das Internet kann und darf nicht von Monopolen zum Nachteil von Verbraucher:innen, fairem Wettbewerb sowie der europäischen Wirtschaft dominiert werden. Dafür setzen wir uns mit allen Mitteln des Rechtsstaates ein. Mit dieser Schadensersatzklage setzen wir ein Signal gegen den Missbrauch von Marktmacht und für unseren Wirtschaftsstandort. Schadensersatzklagen auf Basis behördlich festgestellter Wettbewerbsschädigungen sind Herzstück der Durchsetzung des europäischen Wettbewerbsrechts. Dieser uns zugewiesenen, wichtigen Aufgabe des „Private Enforcements/Nichtstaatliche Rechtsdurchsetzung“ stellen wir uns als Unternehmen.”
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Auf idealo.at und in der idealo-App können Verbraucher:innen Millionen Angebote von tausenden Händlern vergleichen. Das Unternehmen wurde im Jahr 2000 gegründet und ist heute in insgesamt sechs Ländern (Österreich, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Deutschland) vertreten. Rund 1.000 Mitarbeiter:innen aus über 60 Nationen arbeiten wahlweise remote oder am Standort Berlin-Mitte. Die Plattform bietet neben günstigen Preisen auch nachhaltige Optionen wie B-Ware und regionale Angebote. In Österreich feierte idealo 2024 sein 20-jähriges Firmenjubiläum – eine Geschichte von Wachstum, Innovation und dem Engagement, Konsument:innen bei ihrem Weg zu nachhaltigem und preisbewusstem Konsum zu begleiten.