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Pressemitteilung -

Landesgericht Berlin: Google muss idealo 465 Mio. € zahlen

Wien/Berlin, 14. November 2025 – Das Landesgericht Berlin hat Google zu einer Schadensersatzzahlung von über 465 Mio. € verurteilt, inklusive Zinsen an idealo. Der Richter bestätigte einen langjährigen Missbrauch der Marktmacht durch die Selbstbevorzugung des Google-Preisvergleichs. Das Urteil ist ein Meilenstein privater Rechtsdurchsetzung gegen Big Tech in Deutschland.

  • Missbrauch bestätigt: Google bevorzugt seinen eigenen Preisvergleich zulasten unabhängige Angebote – über Jahre.
  • Bezifferter Schaden: >465 Mio. Euro Schadensersatz an idealo, erstinstanzlich. Rechtsmittel möglich; Landesgericht Berlin: Aktenzeichen 16 O 195/19 Kart (2)
  • Signalwirkung für Europa: Stärkt die Linie gegen Selbstbevorzugung – im Lichte des EU-Falls „Google Shopping“ sowie des DMA (Digital Markets Act) .

Europäischer Bezug: idealo in sechs Ländern aktiv

idealo ist in Österreich und Deutschland sowie in Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich vertreten. Das Urteil wirkt damit über Berlin hinaus: In allen sechs entscheidenden Sichtbarkeiten in der täglichen Suche nach Reichweite für Händlerinnen und fairen Preisen für Konsumentinnen. Wo Gatekeeper neutral ausspielt, steigt die Preisvielfalt. Unternehmen gewinnen qualifizierte Kundinnen und Kunden, Verbraucherinnen und Verbraucher sparen im Alltag.

Albrecht von Sonntag, Mitgründer und Beirat von idealo : „Wir begrüßen, dass das Gericht Google zur Verantwortung zieht. Aber die Folgen der Selbstbevorzugung gehen weit über den zugesprochenen Betrag hinaus. Wir werden weiterkämpfen, denn Marktmissbrauch muss Konsequenzen haben und darf nicht zu einem lukrativen Geschäftsmodell werden.“

Relevanz für Österreich

  • Mehr Wettbewerb, mehr Wahlfreiheit: Eine neutrale Produktsuche stärkt die Sichtbarkeit unabhängiger Vergleichsdienste. KMU profitieren, Konsumenten:innen sehen echte Preisvielfalt.
  • Transparenz im Alltag: Preisverlauf und Preiswecker setzen Preissignale. Das senkt die Einkaufskosten.
  • Regulatorischer Rückenwind: Das Urteil ergänzt EU-Vorgaben gegen Selbstbevorzugung (Fall AT.39740; DMA Art. 6 Abs. 5) .

Hintergrund

  • EU-Kontext: 2017 belegte die EU-Kommission Google im „Shopping“-Fall mit 2,42 Mrd. Euro. Der EuGH bestätigte 2024 den Kern der Entscheidung
  • Private Klage von idealo : Die Berliner Richter erkennen einen umfangreichen Schaden aus jahrelanger Selbstbevorzugung an; das Verfahren zeigt die Wirksamkeit privater Schadenklagen als Ergänzung zur Behördenaufsicht

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Auf idealo.at und in der idealo-App können Verbraucher:innen Millionen Angebote von tausenden Händlern vergleichen. Das Unternehmen wurde im Jahr 2000 gegründet und ist heute in insgesamt sechs Ländern (Österreich, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien, Deutschland) vertreten. Die Plattform bietet neben günstigen Preisen auch nachhaltige Optionen wie B-Ware und regionale Angebote.

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