Argumente für das neue Taxigesetz (PTLG)

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Argumente für das neue Taxigesetz (PTLG)

Für Taxifahrer bringt das neue Gesetz mehr Vorteile als Nachteile und es erfüllt die Bedingung "Gleich lange Spiesse" für alle Wettbewerber. Sagen auch Sie am 9. Februar 2020 Ja zum Taxigesetz!
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Zugehörige Meldungen

  • Pressemitteilung des Verbands Taxi Sektion Zürich zum Abstimmungsresultat vom 9. Februar 2020

    Das Volk hat entschieden und mit 52,6 % Ja gesagt zum neuen Taxigesetz im Kt. Zürich. - Die Taxi Sektion Zürich fordert: vom Kanton Zürich eine griffige Verordnung und Ausführungsbestimmungen von der Stadt Zürich Revision der «Taxi-Betriebsbewilligung» vom BAV und vom ASTRA beschleunigte Revision der SVG Bestimmungen vom Bundesgericht schnellen Entscheid zur Arbeitgeberfrage der Plattformen

  • Pressemitteilung des Verbands Taxi Sektion Zürich zum Abstimmungsresultat vom 9. Februar 2020

    Nach der Annahme des neuen Taxigesetz (PTLG) im Kt. Zürich mit 52.6 % Ja fordert die Taxi Sektion Zürich: - vom Kanton Zürich eine griffige Verordnung und Ausführungsbestimmungen - von der Stadt Zürich Revision der «Taxi-Betriebsbewilligung» - vom BAV und vom ASTRA beschleunigte Revision der SVG Bestimmungen - Bundesgericht schnellen Entscheid zur Arbeitgeberfrage der BPT-Plattformen.