Pressemitteilung -

Warum ein Ja für das neues Taxigesetz?

Pressemitteilung   Montag, den 20.01.2020 - Verband TSZ, Taxisektion Zürich


Warum Ja für das neue Taxigesetz? - (Kantonale Abstimmung am 9. Februar 2020)

Ja, für ein schlankes Gesetz ohne Kosten

Der Tarif wird weder bei Uber noch bei Taxis tangiert, das kantonale Register kostet praktisch nichts.

Ja, für Innovation, die Kraft des Fortschritts nutzen

Deregulierung war das Motto des Gesetzes, Innovation wird nicht behindert, der Fortschritt wird damit in die Taxi-Branche getragen.

Ja, für Shared Mobility für alle

Das Konzept Shared Mobility wird nicht tangiert, Uber kann ohne Behinderung weiterfahren.

Ja, für Klimaschutz und Umwelt

Mit der Ausdehnung des Gesetzes auf Landtaxis werden Benzin und Abgase gespart, Dem Umweltbewusstsein wird Genüge getan.

Ja, für attraktiven Wettbewerb

Der Wettbewerb wird intensiviert, kommunale Taxiprüfung fällt weg. Mit gleichen Regeln wird die Marktverzerrung aufgehoben. Alle Anbieter konkurrenzieren sich nur noch durch den Preis.

Ja, für Information für den Fahrgast

Bei Uber sieht man bei Bestellung, wer das Fahrzeug fährt. Es ist personalisiert. Bei Taxis ist des (fast) gleich, jeder Fahrer bringt den Taxiausweis gut sichtbar im Fond (oder Armaturenbrett) an. Man weiss also genau, wer einen fährt.

Ja, für sichere und günstige Transportmöglichkeit

Die ist unter dem neuen Gesetz gegeben. Der junge Mensch kann frei wählen, Taxi oder Uber. Mit der Registrierung wird bei Uber die Fahrgastsicherheit erhöht, Schwarzarbeit unterbunden. Anbieter wie Uber erhalten einen offiziellen Status, der die Rechtssicherheit erhöht.

Ja, für ein Branchen-Gesetz

Es leuchtet jedem ein, dass ein Branchen-Gesetz die ganze Palette wie Taxi- und Plattformen regeln soll. Nur ein einziges Segment zu regeln, wäre ökonomisch und sozial unfair. Das stellt kein Artenschutz dar. Aber Rechtsgleichheit und Fairness werden mit diesem schlanken Gesetz ohne Bürokratie und Kosten erreicht.

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Der Verband TSZ, Taxisektion Zürich wurde am 25. Sept. 1993 gegründet und seither verschiedentlich im Namen angepasst.

Eingetragener Verbandsname: Taxi Sektion Zürich

Zweck: Die TSZ (Taxi Sektion Zürich) vertritt alle Taxilenker mit einer Betriebsbewilligung der Stadt Zürich. Sie ist bestrebt, ein Monopol im Taxigewerbe zu verhindern. Sie fördert das Erbringen einer kundenfreundlichen Dienstleistung, Vertretung gemeinsamer Interessen sowie Verwirklichung von Projekten im Sinne des Verbandes; leisten von Vorarbeiten, um gemeinsam gegenüber der Taxikommission der Stadt Zürich aufzutreten; leisten von Öffentlichkeitsarbeiten im Sinne aller angeschlossenen Taxilenker. Der TSZ (Taxi Sektion Zürich) bezweckt, die Solidarität unter den Chauffeuren zu fördern, Beratungen im sozialen und rechtlichen Bereich anzubieten.

Nummer: CHE-440.853.810

Handelsregisteramt: Kanton Zürich

Kontakt

Rudolf Raemy

Pressekontakt Präsident Taxi Sektion Zürich Taxigewerbe Stadt Zürich