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Laserpointer – worin liegt die Gefahr?

Laserpointer sind ein beliebtes Hilfsmittel. Allerdings können sie Menschen auch schaden. In der Schweiz hat man deshalb einige dieser Geräte verboten – die neue Regelung tritt im Juni in Kraft.

Es ist dunkel. Der Pilot konzentriert sich, er muss was sehen, denn gleich hebt er ab. Plötzlich blendet ihn ein rotes Licht. Diese Szene ist nicht so abwegig, denn wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL mitteilt, versuchen Unbekannte vermehrt, Piloten mit Laserpointern zu blenden. Von solchen Blendattacken betroffen sind aber auch Zugführer und Autofahrer. Und das nicht nur in der Schweiz, sondern auf der ganzen Welt.

Medienberichten zufolge sollen solche Laserangriffe gegen Piloten, Polizisten, Zugführer, Bus- und Autofahrer sowie Politiker inzwischen einen historischen Höhepunkt erreicht haben. Das Gefährliche dabei ist nicht nur, dass durch die Blendung die Kontrolle über das Verkehrsmittel verloren gehen kann. In nur wenigen Sekunden können die Geblendeten auch schwere Sehstörungen erleiden oder sogar blind werden.

Die Lasertechnologie hat sich in unserer Gesellschaft schon lange etabliert. Bisher hatte jeder Zugang zu dieser Technologie – beispielsweise in Form von Laserpointern. Die Geräte, die in unterschiedliche Laserklassen unterteilt werden, waren überall erhältlich, einschliesslich auf Online-Plattformen. Doch damit soll aufgrund des steigenden Missbrauchs nun Schluss sein – zumindest in der Schweiz. Deshalb gilt hierzulande ab dem 1. Juni ein Verbot für gefährliche Laserpointer. Ungefährliche Geräte hingegen sollen weiterhin erlaubt sein.

LASER ist übrigens eine Abkürzung für Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation – auf Deutsch: Lichtverstärkung durch stimulierte Emission von Strahlung.

Sie verbrennen die Netzhaut

Mit anderen Worten: Laserpointer der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B, 4 und nicht gekennzeichnete Laserpointer dürfen ab dem 1. Juni weder gekauft, verkauft oder verschenkt noch mit sich herumgetragen werden. Auch nicht, wenn man sich nur für eine kurze Weile in der Schweiz aufhält. Wer eines dieser Geräte besitzt, hat bis zum 1. Juni 2020 Zeit, um es zu entsorgen. Eine Ausnahme bilden die Laserpointer der Klasse 2M, von denen man sich erst bis zum 1. Juni 2021 entledigt haben muss. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Interessierte auf der Website www.bag.admin.ch/laserpointer.

Das Verbot mag auf den ersten Blick etwas radikal anmuten. Aber mit diesem Schritt soll verhindert werden, dass weiterhin Menschen mit den Geräten verletzt werden. Doch warum sind die verbotenen Laserpointer so gefährlich? Sie sind imstande, die Netzhaut zu verbrennen – denn ein Laser bündelt das Licht. Trifft dieser Strahl ins Auge, wird er durch die Augenlinse nochmals verstärkt, wodurch er der Netzhaut ernsthaften Schaden zufügt. Zwar schliessen sich die Augenlider wenn wir geblendet werden reflexartig, aber das dauert bis zu 0,25 Sekunden – der Laserpointer hingegen verbrennt die Netzhaut in nur wenigen Nanosekunden. Bevor sich unsere Lieder geschlossen haben, ist der Schaden also schon angerichtet.

Regeln des BAG

Folgende Regeln sollten laut dem Bundesamt für Gesundheit bei der Nutzung eines Laserpointers beachtet werden:

  • Mit einem Laserpointer nicht auf Personen oder Tiere – vor allem nicht auf deren Augen und Gesicht – zielen.
  • Mit einem Laserpointer nicht auf Verkehrsmittel zielen.
  • Laserpointer sind keine Spielzeuge und sollten deshalb von Kindern ferngehalten werden.

Schwache Laser immer noch erlaubt

Inwiefern ein Laserpointer dem Auge schaden kann, hängt in erster Linie von der Stärke des Strahls und von der Dauer, in der die Augen dem Strahl ausgesetzt sind ab.In der Schweiz sind deshalb nur noch Laserpointer der Klasse 1 und 2 erlaubt, die zu schwach sind, um einen Augenschaden zu verursachen. Aber auch mit ihnen können weiterhin Unfälle provoziert werden, weshalb das BAZL dazu anhält, Blendattacken immer der Polizei zu melden.

Florencia Figueroa

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