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Wenn die Augen die Berufswahl einschränken

Es gibt Berufe, da kommt es auf jedes visuelle Detail an. Eine Person mit einer Sehschwäche ist also denkbar ungeeignet für solche Jobs – allerdings nur auf den ersten Blick.

Piloten, Polizisten, Chirurgen und Chauffeure – sie alle haben eines gemeinsam: Sie müssen einwandfrei sehen können. Ja klar, ein gutes Sehvermögen zu haben, ist quasi für jeden Menschen wichtig. So ist es vor allem der Sehkraft zu verdanken, dass wir uns in der Welt ohne Probleme zurechtfinden. Eine kleine Sehschwäche können wir dabei gut verkraften. Und sollte es sich um eine gravierende Störung handeln, schaffen wir mit diversen Sehhilfen eben Abhilfe.

Brille als Störfaktor

Es gibt allerdings Berufe, die mit einer Sehschwäche, egal wie unscheinbar diese sein mag, kaum zu meistern sind – auch nicht mit Brille. Der Grund: Die Arbeit erfordert ein grosses Mass an Präzision, aber die Brille ist hinderlich bei der Ausübung der Tätigkeit. Oder wer hat schon einmal einen Rettungsschwimmer mit Brille gesehen? Ebenso für Bauarbeiter, Förster und Spitzensportler, die während ihrer Arbeit zum Teil auch noch eine Schutzbrille tragen und ausserordentlich gut sehen müssen, stellt sich die Sehhilfe nicht nur als störend, sondern auch noch als ein echtes Problem heraus. Brillen sind nämlich empfindlich. Eine hektische Bewegung reicht aus und schon fällt sie zu Boden. Sowohl Plastikgläser als auch herkömmliche Gläser können zerkratzen und das Sichtfeld einschränken. Oder schlimmer noch: Die Brille zerbricht.

Von Chirurgen, Piloten, Polizisten sowie von Zug-, Bus- und Lastwagenchauffeuren hängen aber Leben ab. Wenn diese Berufsgruppen nichts mehr klar und einwandfrei sehen, gefährdet das Menschenleben.

Es gibt jedoch auch Tätigkeiten, bei denen zwar kein Leben auf dem Spiel steht, es aber mühsam ist, wenn die Brille ausfällt, beispielsweise beim Kochen. Durch den Dampf, der aus den Töpfen steigt und das Fett, das aus den Pfannen spritzt, wird die Brille beschlagen und verschmutzt, wodurch der Koch eingeschränkt sieht.

Die dritte Option

Als Alternative zur Brille bieten sich Kontaktlinsen geradezu an. Bauarbeiter, Chauffeure, Köche und Ärzte sind damit sicherlich gut bedient. Was aber macht beispielsweise der Rettungsschwimmer? Seine

Kontaktlinsen werden mit grosser Sicherheit im Wasser aus den Augen gespült. Auch bei Arbeiten, bei denen viel Staub, Metall und Holz aufgewirbelt oder Sprühnebel gespritzt wird oder Rauch entsteht, sind Kontaktlinsen nicht zu empfehlen. Dazu gehören beispielsweise Bäcker, Maler, Lackierer und Tischler. Die Fremdkörper, die beim Arbeiten durch die Luft herumgewirbelt werden, können sich auf den Kontaktlinsen ablagern, was zu Verletzungen der Hornhaut führen und eine Augenentzündung zur Folge haben kann.

Bei Rauchentwicklung hingegen besteht die Gefahr, dass die Augen austrocknen – ein Vorgang, der durch die Kontaktlinsen zusätzlich verstärkt werden kann. Dies kann auch bei Bildschirmarbeiten auftreten. Man spricht vom Office-Eye-Syndrom, das durch das lange Starren in den Bildschirm ausgelöst wird. Zum Glück lässt sich dieses Leiden meist unkompliziert mit Augentropfen behandeln.

Was aber, wenn weder Brille noch Kontaktlinsen infrage kommen? Hat es sich dann ausgeträumt mit dem Wunschjob? Nein – es gibt eine dritte Option: eine Augenlaseroperation oder ein Linsenimplantat kann die Sehschwäche beheben und den Weg zum Traumberuf ebnen. Allerdings gilt es sich vor dem Eingriff gründlich untersuchen zu lassen. So kann der Experte bestimmen, welche Behandlungsmethode sich am besten eignet. Der Traumkarriere sollte dann eigentlich nichts mehr im Wege stehen.

Augen auf bei der Berufswahl

Achtung: Wie bereits erwähnt, stellt eine Sehschwäche für die Berufswahl, die sich korrigieren lässt, kein Problem dar. Allerdings müssen bei gewissen Berufen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Hier fünf Beispiele bei beidäugigem Sehen.

Beruf Sehstärke
Pilot*in Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt muss jedes einzelne Auge eine Sehschärfe von mindestens 0,7 und beide Augen zusammen eine Sehschärfe von mindestens 1,0 aufweisen – dabei spielt es keine Rolle, ob die Augen korrigiert oder unkorrigiert sind.
Polizist*in Laut der Kantonspolizei Bern muss die Sehschärfe ohne oder mit Korrektur beidseitig minimal 0,8 oder ein Auge 1,0 und das andere minimal 0,6 aufweisen. Polizeianwärter dürfen nicht schielen, kein Doppelsehen und keine wesentliche Einschränkung des räumlichen Sehens haben.
Feuerwehrmann/-frau Laut dem Schweizerischem Feuerwehrverband muss für den allgemeinen Feuerwehrdienst bei einer Korrektur das bessere Auge einen Wert von 0,5 beziehungsweise das schlechtere Auge einen Wert von 0,2 aufweisen. Doppelbilder dürfen keine vorhanden sein.
Berufsfahrer wie Busfahrer*in Laut der medizinischen Fortbildungszeitschrift Swiss Medical Forum muss ein Auge einen Wert von mindestens 0,8 und das andere einen Wert von mindestens 0,5 aufweisen. Keine Doppelbilder sind erlaubt und eine normale Augenbeweglichkeit ist Voraussetzung.
Kranführer/-in Laut der Suva darf das bessere Auge bei einer Korrektur minimal einen Wert von 0,6 und das andere Auge einen Wert von minimal 0,1 haben. Zudem sollte weder ein Doppelsehen noch eine wesentliche Einschränkung des räumlichen Sehens vorhanden sein.

Florencia Figueroa

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