Ohne e-Akte keine OZG-Umsetzung
Technische Voraussetzung für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist die Einführung der elektronischen Akte, über die sich verwaltungsinterne Prozesse medienbruchfrei abwickeln lassen.
Technische Voraussetzung für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist die Einführung der elektronischen Akte, über die sich verwaltungsinterne Prozesse medienbruchfrei abwickeln lassen.