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Bestatter jetzt in Coronavirus-Impfverordnung berücksichtigt
In der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung (8. Februar 2021) sind Bestattungsinstitute nun als Unternehmen der Kritischen Infrastruktur aufgeführt und als Berufsgruppe bei der Impfreihenfolge berücksichtigt.
In der Verordnung heißt es, dass Personen, die in besonders relevanter Position in Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind – unter anderem Bestattungswesen – mit erhöhter Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung haben (§4 (1) 5). Demnach gehören Bestatterinnen und Bestatter in der Impfreihenfolge zur dritten Gruppe.
Die Ahorn Gruppe hatte sich jüngst wie auch der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) dafür eingesetzt, Bestatter als systemrelevant anzuerkennen und Mitarbeitende systemrelevanter Handwerksbetriebe bei der Priorisierung der Impfberechtigung zu berücksichtigen.
Coronavirus-Impfverordnung (Stand: 8. Februar 2021)
„Bestatter gerade jetzt unverzichtbar – Ahorn Gruppe unterstützt Forderung, Bestatter bei Corona-Impfung zu priorisieren" (21.12.2020)
„Bestatter als systemrelevanten Beruf anerkennen“ (23.03.2020)
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