Anlegerfreundliches Urteil gegen die Frankfurter Sparkasse 1822 wegen einer Beteiligung am »Hannover Leasing Fonds 203 Substanzwerte Deutschland 7«

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Anlegerfreundliches Urteil gegen die Frankfurter Sparkasse 1822 wegen einer Beteiligung am »Hannover Leasing Fonds 203 Substanzwerte Deutschland 7«

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Frankfurter Sparkasse 1822 zu Schadensersatz und vollständigen Rückabwicklung der von ihr empfohlenen hochriskanten Anlage am Hannover Leasing Fonds 203 Substanzwerte Deutschland 7 verurteilt. Das von der Esslinger Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittene Urteil vom 31.10.2019 (Az. 2-05 O 420/18) ist noch nicht rechtskräftig.
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