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Beteiligung an geschlossenem Schiffsfonds: Beraterhaftung begründet Schadensersatz
Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mit Sitz in Esslingen am Neckar hat ein Urteil für eine geschädigte Anlegerin der » MS Vega Sachsen Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co.KG « erstritten. Aufgrund des Urteils vom 17.10.2018 wurde die Sparkasse Leipzig verpflichtet, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 15.151,64 EUR zzgl. Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung zu zahlen.
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