Erneut positives Urteil gegen die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

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Erneut positives Urteil gegen die Volkswagen AG aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Das Landgericht Stuttgart hat die Volkswagen AG zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs verurteilt. Die Entscheidung wurde von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstritten. Das Urteil vom 8.10.2019 (Az. 17 O 1105/18) ist noch nicht rechtskräftig.
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