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Landgericht Stuttgart: Ansprüche im VW-Dieselskandal 2020 noch nicht verjährt
Das Landgericht Stuttgart hat bei einem Auto mit dem VW-Skandalmotor EA 189 Motor einen Verjährungsbeginn vor 2017 verneint und die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 14.09.2020 – Az. 3 O 238/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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