Mangelnde Aufklärung über Provisionen: Landgericht Berlin verurteilt Berliner Sparkasse zu Schadensersatz und Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

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Mangelnde Aufklärung über Provisionen: Landgericht Berlin verurteilt Berliner Sparkasse zu Schadensersatz und Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung

​Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann mit Sitz in Esslingen am Neckar hat ein Urteil für eine geschädigte Anlegerin des »König & Cie. Renditefonds 73 Produktentanker-Fonds IV« erstritten. Aufgrund des Urteils vom 17.04.2019 wurde die Berliner Sparkasse verpflichtet, der Klägerin einen Betrag in Höhe von 14412,29 EUR zzgl. Zinsen Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung zu zahlen.
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Christopher Kress

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Georgios Aslanidis

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