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Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstreiten obsiegendes Urteil gegen Frankfurter Sparkasse
In einem von der Esslinger Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann für eine Anlegerin des geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK erstrittenen Urteil hat das Landgericht Frankfurt die Frankfurter Sparkasse zur Rückabwicklung der Beteiligung und Zahlung von etwas mehr als 21.000 € verurteilt (Az. 17 U 70/16).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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