Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstreiten positives Urteil gegen Sparkasse Oberhessen

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Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstreiten positives Urteil gegen Sparkasse Oberhessen

In einem seitens der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann für einen Anleger eines geschlossenen Schiffsfonds sowie eines geschlossenen US Immobilienfonds erstrittenen Urteil vom 26.04.2016 hat das Landgericht Gießen die Sparkasse Oberhessen zu Schadensersatz und Rückabwicklung verurteilt (Az. 2 O 53/16). Das Urteil ist rechtskräftig.
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Kontakt

Christopher Kress

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Georgios Aslanidis

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