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Richtungsweisendes Urteil im Anlegerrecht: Mangelnde Aufklärung über Verflechtungen bei geschlossenem Fonds begründet Beraterhaftung
Die Kanzlei AKH-H hat vor dem Oberlandesgericht München ein bahnbrechendes Urteil gegen die Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost EG erstritten. Das Gericht verurteilte die Bank zu Schadensersatz und Rückabwicklung der empfohlenen Anlagen. Das Urteil stützt sich auf Beraterhaftung aufgrund mangelnder Aufklärung über Verflechtungen der involvierten Gesellschaften.
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