Pressemitteilung -

Dreifachsieg gegen Volkswagen AG im Dieselskandal

Paukenschlag bei der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann: Die Esslinger Kanzlei hat gleich drei Urteile für geschädigte Autobesitzer im Abgasskandal um VW erstritten. Die Volkswagen AG muss den Autokäufern wegen der verwendeten manipulierten Abgassoftware den Kaufpreis Zug und Zug gegen Rückgabe des Autos erstatten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Brisant im Zusammenhang mit der erst kürzlich bekannt gewordenen Anklage sind die Ausführungen in einem der Urteile zur Person Martin Winterkorn als früherem Vorstandsvorsitzender des VW-Konzerns. Über die Motormanipulation sei auch der Konzernvorstand informiert gewesen.

Alle drei Urteile lassen Besitzer von Dieselfahrzeugen des Automobilherstellers Volkswagen mit manipulierter Motorsoftware aufhorchen und geben all jenen Rückenwind, die Ihre Ansprüche als Betroffene im Dieselskandal geltend machen.

Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in seinem Urteil vom 15. April 2019 (Az. 9 O 8406/17) die Volkswagen AG wegen Betruges zum Ersatz des entstandenen Schadens verurteilt. VW muss dem Kläger Schadensersatz – zuzüglich Zinsen, abzüglich einer Nutzungsentschädigung - Zug im Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges bezahlen. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Touran Comfortline 2.0 TDI, den der Kläger vor Bekanntwerden des Dieselskandals Anfang August 2013 erworben hatte. Dass Volkwagen dem Käufer einen Großteil des Kaufpreises erstatten muss, ändert sich auch durch das zwischenzeitlich aufgespielte Software-Update nicht. Denn der Schaden ist zum Zeitpunkt des Autokaufes entstanden und entfällt durch das Update nicht nachträglich.

Laut Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth „hat Martin Winterkorn als Vorsitzender des Vorstandes (§31 BGB) vorsätzlich und mit der Absicht, sie zu bereichern, gehandelt.“ Zur Frage, ob der damalige Vorsitzende des Vorstandes und andere Vorstandsmitglieder über die Verwendung der Manipulationssoftware wussten, behauptete Volkswagen im vorliegenden Fall, dass die immer noch andauernden Ermittlungen bislang keine Erkenntnisse für eine wissentliche Beteiligung ergeben.
Diese Taktik ging nun nicht mehr auf. Die Richter des Landgerichts kommen zu dem Schluss, dass die Namen der Mitarbeiter bekannt sein müssten, die die Software eingesetzt haben. Werden diese Namen nicht zur Entlastung des Vorstandes genannt, kommt das Gericht im Umkehrschluss zu dem Ergebnis, dass der Einsatz der manipulierten Software dem Vorstandsvorsitzenden von Anfang an bekannt und gewollt war.

Das Urteil des Landgerichts Offenburg
Das Landgericht Offenburg verurteilt die Volkswagen AG (Urteil vom 9. April 2019, Az. 3 O 508/18) wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz. Der Kläger hatte Anfang Februar 2014 einen VW Touran 1,6l TDI DPF BlueMotion Technology Cup erworben, wobei es ihm um den Erwerb eines umweltfreundlichen Fahrzeuges gegangen war.
Auch im Urteil des Landgerichts Offenburg zeigt sich die nunmehr unwirksame Strategie von VW im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Denn auch in diesem Fall behauptet VW , die interne Aufklärung dauere und „nach dem derzeitigen Ermittlungsstand habe der Vorstand (…) von dem Einbau der Software keine Kenntnis gehabt.“ Auch die Richter des LG Offenburg verneinen die Möglichkeit eines Bestreitens mit Nichtwissen seitens VW.

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart
Im Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 9. April 2019 (Az. 28 O 434/18) ist die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet worden. Die Klägerin hatte Anfang Juli 2012 einen VW Passat Variant Kombi 2.0 TDI gebraucht erworben. Zum Zeitpunkt des Kaufes war der Dieselskandal noch nicht bekannt, die Schummelsoftware wurde von VW aber nachweislich seit 2008 verwendet. Die Richter am Landgericht Stuttgart folgten dem Vortrag der Klägerin, dass sie das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte. Im Zusammenhang mit der Prüfung, ob das Verhalten von Volkswagen sittenwidrig gewesen sei, bewertet das Gericht „die hohe Zahl der betroffenen Dieselkunden und die dadurch zum Ausdruck kommende Skrupellosigkeit“ der Volkswagen AG als auschlaggebend.

Alle drei Urteile haben gemein, dass die Kläger durch den Kauf eines von der Abgasmanipulation betroffenen Autos ein Fahrzeug erworben haben, das nicht ihren Vorstellungen entsprach. Dadurch haben sie einen Schaden erlitten. Die Masse der Klagen gegen VW im Dieselskandal nimmt auch mit den von unserer Kanzlei erstrittenen Urteilen wieder Fahrt auf. Die anfängliche Strategie der VW-Anwälte war, eine Rücknahme der manipulierten Fahrzeuge per Gerichtsurteil zu verhindern. Für die geschädigten Kunden bedeutete dies, dass es kein Gerichtsurteil gab, auf das sie sich berufen konnten. 

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Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

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