Pressemitteilung -

Geldanlage und Corona-Krise: Handlungsempfehlungen für Kapitalanleger

Seit Beginn des Jahres sorgt die Ausbreitung des Coronavirus weltweit für zunehmende Verunsicherung. Der schleichende Prozess mündete am 11.03.2020 in der Erklärung der World Health Organisation (WHO), dass nunmehr aufgrund der weltumspannenden Infektionen mit dem neuartigen Covid-19 Virus eine Pandemielage vorherrsche. Seitdem überschlagen sich die Ereignisse. Aufgrund der unklaren und unübersichtlichen Nachrichtenlage erreichen unsere Kanzlei für Anleger- und Verbraucherschutz zunehmend Anfragen besorgter Kapitalanleger. Wir geben Handlungsempfehlungen zum Thema Geldanlage und Corona-Krise.

Es wird schon jetzt deutlich, dass es sich nicht um eine vorübergehende Krise handelt, die bald überwunden sein wird. Besonders erschwerend kommt hinzu, dass die Zentralbanken und Staaten die Bankenkrise aus 2008 gerade erst überwunden hatten. Die Europäische Zentralbank (EZB) springt der Wirtschaft mit einem Maßnahmenbündel bei. Mit dieser Ankündigung wurde deutlich, dass die Europäische Zentralbank kaum noch Handlungsoptionen hat, da der Leitzins ohnehin schon bei Null liegt. Die offensichtlich mangelnden Möglichkeiten der EZB, die Wirtschaft zu stützen, führten zu einem massiven Absturz der Aktienmärkte in Deutschland und weltweit. Inwieweit die einzelnen Staaten mit Hilfsprogrammen und Stützungsaktionen für Banken und Wirtschaft Erfolg haben werden, steht in den Sternen. Die südeuropäischen Staaten leiden ohnehin seit der Finanzkrise an hoher Arbeitslosigkeit und Staatsverschuldung.

Diese Fragen beschäftigen besorgte Anleger

Anfragen besorgter Anleger stammen nicht nur von versierten Investoren, sondern auch von Menschen, die sich um Ihr Angespartes und Ihre Altersvorsorge Sorgen machen. Die Fragen werden zunehmend konkreter, da die ersten finanziellen Schäden schon deutlich werden. So korrigieren viele Unternehmen ihre Aussichten. Bonus-Zertifikate und Aktienanleihen erreichen Ihre Barrieren oder drohen diese zu erreichen. Soweit in geschlossene Fonds investiert wurde, gilt es, die Entwicklungen genau zu beobachten. Die gilt insbesondere dann, wenn der Fonds in krisenbehaftete Produkte investiert ist. Das können Flugzeuge, Gas und Öl aber auch Immobilien sein. Sehr viele Anbieter von geschlossenen Fonds haben in den letzten Jahren ohnehin keine Gewinne ausgeschüttet. Die Ausschüttungen stellten oft die Rückzahlung der eigenen Einlage dar. Dies sollte kritisch geprüft werden. Die geschlossenen Fondskonzepte basieren oftmals auf dem aktuell sehr niedrigen Zins. In den letzten Monaten wurde immer wieder von sogenannten „Zombie-Firmen“ berichtet, die zu „normalen“ Zinszeiten nicht existieren würden. Diese Firmen werden nur durch das niedrige Zinsniveaus am Leben gehalten. Dies gilt nach unserer Überzeugung auch für einige geschlossene Fonds. Vielen Zeichnern ist nicht klar, dass ein geschlossener Fonds nicht jederzeit verkäuflich ist und eine Unternehmung mit allen Risiken darstellt.

Unsere Handlungsempfehlungen für Kapitalanleger

Die Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann hat in den letzten zwei Jahrzehnten bereits mehrfach Handlungsempfehlungen in der Krise abgeben müssen, denn seit dem Platzen der Internetblase zur Jahrtausendwende wiederholen sich Wirtschaftskrisen in zunehmend kürzeren Zeitabständen. Aus unserer Erfahrung haben sich folgende Überlegungen bewährt:

  • Jede Krise stellt auch für Ihre persönliche Altersabsicherung und Kapitalanlagen einen Stresstest dar. Für vielen Laien zeigt sich erst in der Krise, wie ihre Kapitalanlagen tatsächlich funktionieren und wie schwankungsanfällig sie sind. Prüfen Sie daher Ihre Finanzen rechtzeitig, um mögliche weitere Verluste zu verhindern.
  • Verfallen Sie nicht in Panik und realisieren Sie die Verluste nicht unüberlegt. Es gibt keine pauschalen Handlungsoptionen. Einen ETF können Sie eher aussitzen als eine geschlossene Kapitalanlage. Das bedeutet, verkaufen Sie nicht zwingend dann, wenn alle verkaufen und beobachten Sie die Gesamtlage. Sprechen Sie mit Ihren Bankberatern oder Vermittlern der Kapitalanlagen und stellen Sie kritische Fragen. Sollte Ihnen die Kapitalanlage von einem Bankberater oder Finanzvermittler verkauft worden sein und auf die nunmehr eingetretenen Risiken bei der Beratung nicht hingewiesen worden sein, können Sie mögliche Ansprüche bei spezialisierten Anwälten prüfen lassen. Spezialisierte Anwälte können auch die Verkaufsprospekte auf Plausibilität und Richtigkeit prüfen
  • Für den umgekehrten Fall, dass Ihnen aktuell aufgrund der Krise vermeintlich günstige Einstiegszeitpunkte genannt werden und zu einem Kauf geraten wird, sollten Sie diese Aussagen gründlich überdenken und gegebenenfalls mit Vertrauenspersonen darüber reden. Niemand kann im aktuellen Umfeld sagen, wann eine Bodenbildung erreicht sein wird und ob ein geschlossener Fonds die Krise schadlos überleben wird.
  • Wie immer gilt: Sollten Sie durch eine Beratung zu einer Kapitalanlage gekommen sein, dokumentieren Sie die Vorgänge, insbesondere die Risikohinweise, die Ihnen erteilt wurden. Am Besten gehen Sie nicht in ein Vier-Augen Gespräch, sondern nehmen einen Zeugen mit. Das kann auch ein Verwandter, z.B. die Ehefrau oder Ehemann sein.
  • Sollten Sie in Zertifikate, Aktienanleihen oder Unternehmensanleihen investiert sein, prüfen Sie das Erreichen möglicher Barrieren rechtzeitig und sprechen Sie mit Spezialisten darüber, wie sie sich am Besten verhalten um mögliche Verluste zu minimieren. Leider wurden in den letzten Jahren derartige Produkte als sicher in Zeiten sich seitwärts bewegender Märkte verkauft. Ferner wurden Anleihen oder Bonuszertifikate anstelle der nicht mehr existierenden Tagesgeldzinsen verkauft. Hier gilt der Grundsatz: In einer Nullzinszeit können Gewinne nur mit entsprechenden Risiken erwirtschaftet werden. Sollten Ihnen derartige Produkte als sicher oder sogar als zur Absicherung geeignet verkauft worden sein, sollten sie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.
  • Für geschlossene Fonds gilt es kritische Fragen zu stellen und die Auswirkungen der Corona-Krise zu erfragen. Hier gilt es auch mögliche Verjährungsfristen für mögliche Schadensersatzansprüche zu beachten. 

Themen

  • Kriminalität, Recht, Rechtsfragen

Kategorien

  • corona-krise
  • anlegerschutz
  • geldanlage
  • rückabwicklung der beteiligung
  • schadensersatz
  • corona

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann:

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

Kontakt

Christopher Kress

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Georgios Aslanidis

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711/9308110

Andreas Frank

Pressekontakt Rechtsanwalt Pressesprecher 0711-9308110

Annekatrin Schlipf

Pressekontakt Wirtschaftsjuristin Marketing & PR