Pressemitteilung -

Hannover Leasing Fonds 196: Frankfurter Sparkasse zum Schadensersatz verurteilt

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat erneut ein Urteil für einen geschädigten Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds erstritten. Konkret handelt es sich um den Hannover Leasing Fonds 196, YUCATAN Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Beteiligungs KG. Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 09.10.2020 (Az. 2-25 O 342/19) die Frankfurter Sparkasse zum Schadensersatz und damit zur Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

„Das Gericht setzt in seiner Entscheidung konsequent die hohen Anforderungen an eine anleger- und anlagerechte Beratung um", sagt Rechtsanwalt Christopher Kress, Partner der Esslinger Kanzlei AKH-H.

Der Sachverhalt zum Fall

Dem Kläger war von einer Anlageberaterin der Frankfurter Sparkasse eine Beteiligung am Hannover Leasing Fonds 196, YUCATAN Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen worden. Im Rahmen der Beratung hat die Beraterin der Sparkasse gegen ein Empfehlungsverbot verstoßen, indem sie dem Kläger eine hochspekulative Anlage empfohlen hat. Dies im Bewusstsein, dass es sich bei dem Kläger um einen eher sicherheitsorientierten Anleger handelt. Des Weiteren hat die Bankberaterin den Kläger nicht ordnungsgemäß auf die Haftungsrisiken gem. § 172 Abs. 4 HGB hingewiesen.

Anlegerfreundliches Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main

Das LG Frankfurt am Main sprach dem Kläger die Primärforderung in voller Höhe zu und hat festgestellt, dass die beklagte Bank aufgrund der Empfehlung ihre Pflicht zur anlegergerechten- und objektgerechten Beratung verletzt hat. Insbesondere wurde bei der Beratung nicht beachtet, den Kläger zumindest über die Haftungsrisiken im Zusammenhang der gegenständlichen Beteiligung aufzuklären.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand für das Gericht fest, dass dem Kläger von der Sparkasse pflichtwidrig eine zu riskante Kapitalanlage empfohlen wurde und der Kläger nicht vollständig über die wesentlichen Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden ist. Dies wurde im für das Gericht tragenden Aspekt, in der Zeugenvernehmung, von der Bankberaterin bestätigt. Auch sie hat ausgesagt, dass sie den Kläger nicht für spekulativ gehalten habe. Sie wusste, dass der Kläger zuvor nur sichere Kapitalanlagen getätigt hatte.

In dieser Ausgangslage der Beratung hätte die Beraterin dem Kläger die Beteiligung nicht anbieten dürfen. Sie hielt die Beteiligung als für den Kläger geeignet, weil diese etwas mit Immobilien zu tun hatte und auch der Kläger als immobilienaffin eingeschätzt wurde. Dies war für das Gericht allerdings keine angemessene Einschätzung des Kundenprofils. Das Gericht ist der Überzeugung, dass die Beteiligung des Klägers an der Hannover Leasing 196 nicht dem Anlegerhorizont des Klägers entsprach und damit nicht seinem Anlagewunsch. Die Beraterin wäre nach Ansicht des Gerichts gehalten gewesen, die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers zu erörtern. Aus Sicht des Gerichts hätte die Bankberaterin den Kläger über die wesentlichen Risiken aufklären müssen, was sie nach eigener Aussage nicht getan hatte.
Im Zusammenhang geschlossener Immobilienfonds ist nach dem Gericht zufolge in jedem Fall darauf hinzuweisen, dass unter bestimmten Umständen die Ausschüttungen zurückgefordert werden können. Einen solchen Hinweis auf die Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB hat die Bankberaterin verneint.

Fazit zum Urteil

Die Entscheidung des LG Frankfurt am Main stärkt die Interessen der Anleger in besonderem Maße insbesondere im Hinblick auf eine anlegergerechte Beratung, also eine den Anlagezielen des Anlegers entsprechende Beratung. Darüber hinaus stärkt die Entscheidung die Interessen der Anleger im Hinblick auf eine genaue Aufklärung über die Risiken von Kapitalanlagen insbesondere im Hinblick auf die Aufklärung von Haftungsrisiken.

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Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 25 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 18.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.

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